ak - zeitung für linke debatte und praxis / Nr. 521 / 19.10.2007 / Paragraphenamazone | 19.10.2007
Zum Ermittlungsverfahren wegen vermeintlicher "mg"-Mitgliedschaft
Die Linke ist wieder einmal mit einem 129a-Verfahren konfrontiert. Ende Juli
wurden vier Personen verhaftet: Drei sollen versucht haben,
Bundeswehrfahrzeuge in Brand zu setzen. Die vierte Person, der Soziologe
Andrej H., soll für das Schreiben von Kommuniqués zu vorhergehenden
Anschlägen verantwortlich gewesen sein. In allen Fällen geht es um den
Verdacht der Mitgliedschaft in der - von BAW und Ermittlungsrichter beim BGH
als "terroristisch" eingestuften - "militanten gruppe". Andrej wurde
inzwischen gegen Kaution freigelassen. Dies ist aber kein Grund zur
Entwarnung: Gegen Andrej und die drei noch Inhaftierten wird weiterhin -
genauso wie gegen drei weitere Beschuldigte, die (bisher) nicht inhaftiert
wurden - nach §129a StGB ermittelt.