Protest gegen BGH-Entscheidung. Solidarität mit Axel, Florian und Oliver!

Wie vor einigen Tagen bekannt wurde, hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Urteil gegen drei linke Aktivisten am 5. Mai 2011 bestätigt und damit die Revision der Verteidigung verworfen. Mathias Krause vom Bundesvorstand der Roten Hilfe sagte zur Bestätigung des Urteils: „Während der BGH etwa bei der Entscheidung der Abstufung des Verfahrens von Paragraph 129a auf 129 im Jahr 2007 zumindest den Eindruck erweckte, nicht über das Ziel hinaus schießen zu wollen, zeigen nun die Karlsruher Richter mit ihrer zehnseitigen Erklärung einmal mehr, wie unverhohlen politische Justiz in diesem Lande funktioniert.“

Solidaritätserklärung für Axel, Florian und Oliver

Das Kollektiv Solidari@s Con Itoiz erklärt sich solidarisch mit Axel, Florian und Oliver und fordert von der deutschen Regierung die Einstellung des Verfahren gegen sie.
Dass sowohl Axel als auch seine compañeros Florian und Oliver sofort von jeglicher Anklage befreit werden, fordern wir unter anderem wegen ihrer mutigen Aktivitäten zur Denunzierung des kriminellen Krieges, den gegenwärtig Deutschland und viele andere westliche Staaten gegen Afghanistan führen, um die Reichtümer des Landes zu rauben und Orte von geostrategischer Bedeutung für ihre imperialistischen Pläne zu okkupieren.

Information: The story must go on – im „mg3“-Verfahren gegen W. B.

Am 21.6.2010 erhielt auch ich – wie schon zuvor die 3 ehemaligen beschuldigten politischen Aktivisten der Initiative „Libertad!“ des sog. „mg1“-Verfahrens - über meinen Rechtsanwalt Stefan S. einen auf den 11.03.2010 datierten Beschluss des 3. Strafsenats des BGH, in dem dieser die Rechtswidrigkeit aller verdeckten Ermittlungsmaßnahmen in meinem im letzten Jahr eingestellten Verfahren feststellt: „Die angeordneten und durchgeführten verdeckten Ermittlungsmaßnahmen waren bereits deshalb rechtswidrig, weil zum jeweiligen Zeitpunkt ihrer Anordnung ein ausreichender Tatverdacht … nicht bestand.“

Bundesgerichtshof: BKA-Überwachung linker Aktivisten war illegal

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sämtliche Überwachungsmaßnahmen gegen drei Berliner Libertad!-Mitglieder, gegen die das Bundeskriminalamt (BKA) seit 2001 wegen des Verdachts der Gründung der militanten gruppe (mg) ermittelt hatte, für rechtswidrig erklärt.
Politisch dienen diese Ermittlungen dazu, eine Spaltung zwischen "berechtigtem" Protest und vermeintlich "extremistischen" Linken zu inszenieren und eine gemeinsame Organisierung von Widerstand zu verhindern. Das wurde vor dem G8-Gipfel 2007 versucht. Heute wird mit Macht versucht, den sich formierenden Protest gegen die kapitalistische Krisenpolitik und gegen den Afghanistankrieg zu spalten. Diesen Widerstand auszuweiten, dafür arbeiten wir. Wir sind alle militant.

Keine Denunziation von Engagement für Rechtsstaatlichkeit

Zu den Äußerungen der Berliner Verfassungsschutzchefin Claudia Schmid und des Berliner Innensenators Ehrhart Körting im Zusammenhang mit „linker Gewalt“ erklärt die Bundestagsabgeordnete der LINKEN, Inge Höger: „Ich frage mich ernsthaft welches Verhältnis der Innensenator und die Verfassungsschutzchefin Berlins zu den Bürgerrechten in unserem Land haben. In dem gesamten Vorgehen gegen vermeintliche Angehörige der militanten Gruppen wurden die Rechte der Betroffenen massiv missachtet. Anstatt nun zu prüfen, wie rechtsstaatlichen Spielregeln wieder stärker zur Geltung verholfen werden könnte, werde ich wegen meines Eintretens für einen fairen Prozess denunziert.“

Interview mit einem Beschuldigten aus dem MG-Prozess

Wir sprechen mit Florian über den vorerst letzten Prozesstag gegen ihn und zwei weitere Personen, denen vorgeworfen wurde Mitglieder der sogenannten "MG" zu sein. Nach über 60 Verhandlungstagen wurden am 16.10.2009 die Urteile gegen sie gesprochen. Hört selbst...

Zürich: Aktion gegen deutsches Generalkonsulat

In der Nacht auf den 20. Oktober haben wir das deutsche Generalkonsulat in Zürich mit Farbe angegriffen. Mit dieser Aktion drücken wir unsere Solidarität mit den Verurteilten des Militanten Gruppe-Verfahrens aus und setzen auch ein Zeichen gegen den imperialistischen Krieg.

Erfurt: Anschlag auf DHL-Packstationen und -Fahrzeuge

In der Nacht zum Samstag wurden in Erfurt DHL-Paketstationen angegriffen und beschädigt. Offenbar wurden an der Station Flyer, die die Aktion erklären sollen, zurückgelassen. Hintergrund sind demnach die Haftstrafen für drei angebliche Mitglieder der Militanten Gruppe

Redebeitrag des Einstellungsbündnisses zum Urteil

Wie wir es auch drehen und wenden, der heutige 16.10.2009 ist kein guter Tag für den antimilitaristischen Widerstand.

Redebeitrag der Antifaschistischen Revolutionären Aktion Berlin [arab]

Heute endet mit der Urteilsverkündung des Berliner Kammergerichts einer der aufwändigsten und längsten politischen Prozesse der deutschen Klassenjustiz der letzten Jahre. Die in Teilen der Linken geführten Diskussionen, ob die Beweise bzw. Indizien von BKA, Bundesanwaltschaft und dem fleißig mitarbeitenden Bundesamt für Verfassungsschutz für den Nachweis ausreichen, dass Florian, Axel und Olli zum einen bei Bundeswehrfahrzeuge in Brandenburg an der Havel die Selbstentzündung aktiv befördert haben und zum anderen Mitglieder in der seit 2001 militant agierenden „militanten gruppe“ (mg) sind, finden wir nur mäßig spannend, wenn es um die Frage gehen soll, wie wir als radikale Linke uns zu den drei Angeklagten, den restlichen Betroffenen, gegen die im Kontext der mg ermittelt wird oder der mg überhaupt zu verhalten haben.