Drei Genossen sind nun im Knast...

Weitgehend unbemerkt von einer größeren Öffentlichkeit haben die drei Berliner Antimilitaristen Axel, Florian und Oliver am 8. und 20. Juli 2011 ihre Haftstrafen von 3 und 3,5 Jahren angetreten.

Axel, Florian und Oliver wurden im Oktober 2009 vom Berliner Kammergericht zu 3 bzw. 3 ½ Jahren verurteilt, weil sie versucht haben sollen, Lastkraftwagen der Bundeswehr in Brand zu stecken; außerdem sollen sie Mitglieder der Stadtguerilla „militante gruppe“ (mg) gewesen sein.

Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) die Verurteilung der drei Berliner Antimilitaristen bestätigt hatte, wurde das Urteil des Berliner Kammergerichts vom Oktober 2009 gegen Axel H., Florian L. und Oliver R. wegen versuchter Brandstiftung an Bundeswehr-LKW und Mitgliedschaft in der militanten gruppe (mg) in Höhe von 3 und 3,5 Jahren rechtskräftig.

„Wer die Macht hat, hat das Recht“, kommentiert Arthur Schüler vom Solidaritätsbündnis für die Einstellung der §129-Verfahren den BGH-Beschluss. Er ist von dem Ergebnis nicht überrascht: „Wir haben mit dieser Entscheidung gerechnet. In den vergangenen 20 Jahren wurde kein politisches Urteil des Berliner Kammergerichts vom BGH aufgehoben.“

Die Verurteilung erfolgte nach §129 StGB, der die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung unter Strafe stellt. Der Paragraf gehört wie die §§129a und 129b zum politischen Strafrecht der BRD und ermöglicht eine Verurteilung auch ohne konkrete Tatbeteiligung. Menschenrechtsorganisationen und Politiker_innen aus SPD (Jusos), Grüne (Hans-Christian Ströbele) und Linke (Ulla Jelpke) fordern deshalb die Abschaffung dieser Paragrafen. Die Rechtsanwälte der Angeklagten hatten den Indizien-Prozess wiederholt als unfair charakterisiert und deshalb auf ihre Plädoyers verzichtet.

Mit der BGH-Entscheidung vom 3. Mai hat der 3. Strafsenat des Karlsruher Gerichts die Revision der Angeklagten gegen das Urteil abgelehnt (Aktenzeichen: 3 StR 277/10). In dem zehnseitigen Beschluss rügt der BGH sowohl den Staatsschutzsenat des Kammergerichts wegen Verletzung seiner Aufklärungspflicht, als auch die Bundesanwaltschaft (BAW) wegen eines Organisationsverschuldens: Das oberste Berliner Strafgericht hätte, laut BGH, die Bundesanwältin Vanoni als Zeugin laden müssen, um aufzuklären, warum sie ohne richterlichen Beschluss Hausdurchsuchungen bei den Beschuldigten angeordnet hat. Die Anwälte werden Rechtsbehelfe gegen den BGH-Beschluss einlegen. (Anhörungsrüge, Gegenvorstellung oder Verfassungsbeschwerde haben aber keine aufschiebende Wirkung.)

Mathias Krause vom Bundesvorstand der Roten Hilfe sagte zur Bestätigung des Urteils: „Während der BGH etwa bei der Entscheidung der Abstufung des Verfahrens von Paragraf 129a auf 129 2007 zumindest den Eindruck erweckte, nicht über das Ziel hinaus schießen zu wollen, zeigten nun die Karlsruher Richter mit ihrer zehnseitigen Erklärung einmal mehr, wie unverhohlen politische Justiz in diesem Lande funktioniert.“ Weiter fügte er hinzu: „Bereits die Anwendung des politischen Gummi-Paragrafen 129 verdeutlichte am Anfang der Ermittlungen, in welche Richtung der gesamte Prozess gehen würde. Der BGH zieht mit dem Verwerfen der Revision nun die Linie der politischen Justiz und Schauprozessierung bis zum Ende knallhart durch. Klar bleibt für uns hierbei: Linke, antimilitaristische Politik ist nicht kriminell, sondern notwendig!“

Oliver R., einer der drei Betroffenen, äußerte sich anlässlich der BGH-Entscheidung: „Widerstand, der sich gegen die Gewalt des Krieges, die Kriegswirtschaft sowie das Militär richtet, um eine Situation der Besatzung, die Ermordung von Zivilisten und Zivilistinnen und die Zerstörung ihrer Lebensgrundlagen zu unterbinden, bleibt nach wie vor legitim.“

In anderen europäischen Ländern wurden AktivistInnen, die ähnlich wie Axel, Oliver und Florian für die Sabotage von Kriegsmaterial angeklagt wurden, von Gerichten freigesprochen mit der Begründung, ihre Aktionen hätten dazu beigetragen, Schlimmeres – nämlich Kriegshandlungen - zu verhindern. Arthur Schüler kritisiert die deutsche Rechtsprechung als doppelzüngig: „Während durch ein Bombardement auf Tankwagen in Kundus im September 2009 etwa 140 Menschen starben – und die Verfahren gegen den verantwortlichen Bundeswehr-Oberst Georg Klein eingestellt wurden -, müssen Kriegsgegner mehrjährige Haftstrafen absitzen, die durch eine konkrete Abrüstungsinitiative Kriegsgerät unschädlich machen wollten.“

Nachdem der Bundesgerichtshof das Urteil gegen Axel, Florian und Oliver bestätigt hatte, wurden auch die Rechtsbehelfe gegen diese Entscheidung abgelehnt. Die drei im Oktober 2009 zu drei und dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilten Antimilitaristen sitzen nun seit Juli 2011 in verschiedenen Standorten der JVA, des offenen Vollzugs Berlin. Bei Axel, Florian und Oliver wurde der Freiganger-Status gewahrt, d.h., sie konnen taglich fur mehrere Stunden die JVA verlassen, u. a., um ihrer Lohnarbeit beziehungsweise Ausbildung nachzugehen. An diesem Ergebnis wird sich wahrscheinlich nichts andern, aber Axel, Florian und Oliver werden weiterhin von vielfaltigen antimilitaristischen Protesten und Aktionen gegen den Krieg horen, die ihnen Kraft geben. Sie sind auch im Knast nicht vergessen und werden unsere Solidaritat und Unterstützung bekommen.

Liebe und Kraft – Freiheit für alle politischen Gefangenen – Für mehr Abrüstungsinitiativen weltweit!