BGH weist Bundesanwaltschaft zum dritten Mal in die rechtsstaatlichen Schranken

Wir begrüßen sehr, dass der BGH die bundesweiten Ermittlungsmaßnahmen gegen Globalisierungsgegner vor dem G 8-Gipfel aufgehoben und für rechtswidrig erklärt hat.

DIE LINKE begrüßt Urteil des BGH

Der Bundesgerichtshof hat die Razzien gegen G8-Gegner für rechtswidrig erklärt. Dazu erklärt der Bundesgeschäftsführer der Partei DIE LINKE, Dietmar Bartsch: Nach der Niederlage der Bundesanwaltschaft und des BKA im Fall der "militanten Gruppe" und des Paragrafen 129a, weist der Bundesgerichtshof die Bundesanwaltschaft nun erneut in die Schranken geltenden Rechts.

Es gibt zu viele Bundeswehrfahrzeuge

Mit unserer Aktion reagieren wir auf die §129- und §129a-Verfahren der Bundesanwaltschaft (BAW) vom Mai, Juni und Juli 2007 gegen insgesamt 36 Beschuldigte aus der radikalen Linken.

BKA wegtreten! Verfassungsschutz auflösen! Mit Sicherheit nicht schlecht: Soziale Rechte weltweit erkämpfen!

Es ist schon bitter, wenn man sich inzwischen über die Umsetzung geltenden Rechts freuen muss. Mit der Entscheidung des Bundesgerichthofs (BGH) von voriger Woche, nach der die Anschläge der "Militanten Gruppe" (mg) nicht nach der aktuellen Fassung des §129a verfolgt werden können, ist ein Teilerfolg errungen. Die Haftbefehle gegen Axel H., Florian L. und Oliver R. mussten augesetzt werden. Die Solidaritätsarbeit war erfolgreich!

Axel, Florian und Oliver sind frei...

Axel, Florian und Oliver wurden am 28. November aus der Untersuchungshaft entlassen. Ihre Freilassung, aber auch das weiterhin laufende Ermittlungsverfahren gegen sie regt dazu an, sich für einen breiten, antimilitaristischen Widerstand zu engagieren. Auch die derzeitigen politischen Verhältnisse liefern einen Anlass dazu.

Offener Brief der TeilnehmerInnen der StipendiatInnenkonferenz der Hans-Böckler-Stiftung (HBS)

Offener Brief der TeilnehmerInnen der StipendiatInnenkonferenz der Hans-Böckler-Stiftung (HBS) zu den Ermittlungsverfahren gegen Dr. Andrej Holm und andere Beschuldigte.

Rechtswidrige Ermittlungspraxis des Bundeskriminalamtes ist sofort einzustellen!

Mit Beschluss vom 28.11.2007 erklärte der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes (BGH) die Art und Weise einer im Frühjahr erfolgten Postbeschlagnahme im wesentlichen für rechtswidrig.

Rote Hilfe begrüßt BGH Entscheidung zum §129a

Mit Genugtuung hat der Bundesvorstand der Roten Hilfe die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Kenntnis genommen, die Einstufung der 'militanten gruppe' als "terroristische Vereinigung" aufzuheben und die Haftbefehle gegen die drei immer noch Inhaftierten im MG-Verfahren außer Vollzug zu setzen. Florian, Oliver und Axel können nach 4 Monaten Untersuchungshaft endlich wieder das Gefängnis (gegen Zahlung einer Kaution von jeweils 30000 Euro) verlassen.

Terrorismus nicht verharmlosen

Zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs über das Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft wegen des Verdachts der Beteiligung an terroristischen Straftaten der „militanten gruppe“ erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion Jörg VAN ESSEN:

Bundesgerichtshof weist Generalbundesanwältin Harms erneut in die Schranken

Zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die "militante gruppe" nicht als terroristische Vereinigung einzustufen und die Haftbefehle gegen drei mutmaßliche Mitglieder außer Vollzug zu setzen, erklärt Wolfgang Nešković, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag: