Terrorismus nicht verharmlosen
Zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs über das Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft wegen des Verdachts der Beteiligung an terroristischen Straftaten der „militanten gruppe“ erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion Jörg VAN ESSEN:
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die Haftbefehle gegen die Beschuldigten außer Vollzug zu setzen, ist konsequent. Rot-Grün hat 2003 den Straftatbestand der Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB) so eng gefasst, dass die Bekämpfung der politisch motivierten Gewaltkriminalität als terroristische Straftat erheblich erschwert wird. Die FDP-Bundestagsfraktion hat bereits in der 15. Wahlperiode davor gewarnt, terroristische Straftaten zu verharmlosen. Die Tatbestände der so genannten gemeingefährlichen Straftaten sind im Rahmen des § 129a StGB nur noch dann strafbar, wenn zugleich eine terroristische Absicht und eine erhebliche Schädigungseignung festgestellt werden kann. Die Folge ist, dass extremistische Gruppen, die sich darauf konzentrieren, Gewalt gegen Sachen anzuwenden, nicht mehr als terroristische Vereinigungen zu verfolgen sind. Dabei wird übersehen, dass gerade gemeingefährliche Straftaten grundsätzlich ein hohes Bedrohungspotential für die öffentliche Sicherheit entfalten.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist jetzt gründlich auszuwerten daraufhin, ob sich Handlungsbedarf für den Gesetzgeber ergibt. Die Politik muss die Frage beantworten, ob künftig systematische und zielgerichtete Sabotageakte gegen Wirtschaftsunternehmen oder Anschläge auf öffentliche Einrichtungen und Großveranstaltungen lediglich als allgemeine Kriminalität zu bewerten sind oder ob die Grenze zu einem terroristischen Akt überschritten ist. Der Staat darf dabei keinen Zweifel daran lassen, dass es Null-Toleranz gibt für Gewaltkriminalität von Links und von Rechts.