Bundesgerichtshof weist Generalbundesanwältin Harms erneut in die Schranken
Zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die "militante gruppe" nicht als terroristische Vereinigung einzustufen und die Haftbefehle gegen drei mutmaßliche Mitglieder außer Vollzug zu setzen, erklärt Wolfgang Nešković, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag:
Einmal mehr erweist sich die CDU-Hardlinerin Frau Harms als personalpolitische Fehlentscheidung von Justizministerin Zypries.
Innerhalb kurzer Zeit hat der Bundesgerichtshof zum zweiten Mal die exzessive und einseitige Anwendung des § 129 a durch die Generalbundesanwältin Harms unmissverständlich gerügt. Musste sie sich schon bei der Aufhebung des Haftbefehls gegen den Wissenschaftler Andrej H. den herben Vorwurf gefallen lassen, dass man einen Haftbefehl nicht auf „bloße Vermutungen“ stützen könne, sondern dafür Tatsache benötige.
Nunmehr hat der BGH mit zutreffender Begründung die Bundesanwältin an die Selbstverständlichkeit erinnert, dass versuchte Brandanschläge auf Bundeswehrfahrzeuge unmöglich dazu geeignet sein können, die Bundesrepublik Deutschland im Sinne des Gesetzes erheblich zu schädigen.“