Rechtswidrige Ermittlungspraxis des Bundeskriminalamtes ist sofort einzustellen!
Ermittlungsrichter des BGH erklärt Durchführung der Hamburger Postbeschlagnahme für rechtswidrig
Mit Beschluss vom 28.11.2007 erklärte der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes (BGH) die Art und Weise einer im Frühjahr erfolgten Postbeschlagnahme im wesentlichen für rechtswidrig. In seiner Entscheidung stellt der Ermittlungsrichter fest, dass das Aussortieren von Postsendungen allein Aufgabe der Postbediensteten ist, "eine Mitwirkung von Ermittlungsbeamten oder auch des Richters grundsätzlich ausgeschlossen" sei, um die "Vertraulichkeit des übrigen Postverkehrs nicht zu gefährden".
Der Rechtsanwalt und stellvertretende Vorsitzende der Humanistischen Union, Dr. Fredrik Roggan, begrüßt diese Klarstellung: "Es ist außerordentlich erfreulich, dass der BGH dem Ermittlungseifer der Bundesanwaltschaft und dem BKA deutliche Grenzen gezogen hat. Es ist Polizeibeamten grundsätzlich untersagt, Nachforschungen in Postverteilzentren selber durchzuführen. Zur Aussonderung von verdächtigen Briefen sind ausschließlich Post-Bedienstete befugt. Die Rechtslage ist insoweit eindeutig. Es war deshalb umso unverständlicher, dass sich die Bundesanwaltschaft und das BKA so offensichtlich über die gesetzlichen Vorgaben der Strafprozessordnung hinwegsetzten." Im Mai 2007 hatten Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) aufgrund eines Brandanschlages in Hamburg ermittelt. Bei der Suche nach Bekennerschreiben kontrollierten die Beamten des BKA eigenständig tausende Sendungen des Hamburger Briefzentrums 20, ob sie bestimmten Rasterkriterien entsprechen. Gegen diese Vorgehensweise hatte der stellvertretende Vorsitzende der Humanistischen Union im Namen eines betroffenen Hamburger Rechtsanwalts Beschwerde eingelegt (Az.: 1 BGs 519/2007).
Die Entscheidung des BGH hat Auswirkungen auf weitere Ermittlungsverfahren wie die kürzlich erfolgte Sichtung der Schreiben an vier Berliner Redaktionen. Auch hier hatten Polizeibeamte beim Sortieren der Postsendungen "geholfen". "Diese Praxis einer schleichenden Aushöhlung des Brief- und Fernmeldegeheimnisses ist unverzüglich zu beenden", fordert Fredrik Roggan. Er widersprach damit einer Stellungnahme des Staatssekretär des Bundesjustizministeriums, Lutz Diwell, der am Mittwoch auf eine parlamentarische Anfrage erklärt, die Bundesregierung sehe "keinen Anlass für Konsequenzen aus den Vorgängen".
Für Rückfragen steht Ihnen RA Dr. Fredrik Roggan unter Tel.: 030 / 46 90 63 61 bzw. 0174 / 753 0079 zur Verfügung.
Weitere Informationen zu dem Hamburger Verfahren finden Sie im Internet.
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