Richter prüfen Terrorvorwurf

Ein Strafsenat des Bundesgerichtshofs entscheidet am Mittwoch über den Terrorvorwurf gegen den Berliner Soziologen Andrej H.

Freiheit oder Hochsicherheitshaft? Diese Frage stellt sich für einen Berliner Soziologen, wenn am Mittwoch ein fünfköpfiges Richtergremium des Bundesgerichtshofes vor die Presse tritt (1). Die Mitglieder des 3. Strafsenats werden dann bekannt geben, ob Andrej H. wegen des Vorwurfes der Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation wieder in Haft muss. Der Fall hatte in den vergangenen Wochen international für Aufmerksamkeit gesorgt.

Am 1. August wurde gegen den an der Berliner Humboldt-Universität lehrenden Andrej H. Haftbefehl erlassen. Die Generalbundesanwaltschaft legt ihm zur Last, Mitglied in einer linken Organisation mit dem Namen "militante gruppe" (mg)zu sein. Ebenfalls unter dem Vorwurf einer "mg"-Mitgliedschaft waren wenige Stunden zuvor in einer Aufsehen erregenden Aktion von Staatsschutz und Polizei drei Männer in Brandenburg festgenommen worden. Sie hätten, so heißt es in den Akten der Generalbundesanwaltschaft, Brandanschläge auf geparkte Fahrzeuge der Bundeswehr ausgeführt ( Angeblicher Schlag gegen Militante Gruppe (2)). Während Andrej H. am 22. August von der Haft verschont wurde, sitzen die drei übrigen Angeklagten nach wie vor in der Justizvollzugsanstalt Berlin-Moabit ein. Geht es nach dem Willen der Generalbundesanwaltschaft, soll auch der promovierte Soziologe nun wieder ins Gefängnis. Darüber wird am Dienstag in Karlsruhe entschieden.

Neun verhängnisvolle Worte

Klar ist, dass die Entscheidung der Juristen internationale Aufmerksamkeit genießen wird. Schon nach der Inhaftierung Andrej H.s hatten Wissenschaftler aus aller Welt gegen das Vorgehen der deutschen Staatsschutzbehörden protestiert. Besondere Kritik hatte die Begündung der Anklage hervorgerufen: Sie stützte sich maßgeblich auf den Umstand, dass der Soziologe in seinen Artikeln neun Worte ( Andrej H., § 129a und die verdächtigen Begriffe (3)) gebraucht hatte, die auch in Schreiben der "mg" vorkamen. Dies allein soll die Anklage wegen "Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation" nach Paragraph 129a (4) des Strafgesetzbuches gerechtfertigt haben. Besonders heikel: Die Verbindungen zwischen den Inhaftierten, Andrej H. und drei weiteren Angeklagten ist über eine sogenannte Netzwerkanalyse zustande gekommen. Vier der sieben Personen gerieten in das Visier des Staatsschutzes, weil sie gemeinsam publizistisch tätig waren. So hatten ungewollt auch Autoren der in Berlin erscheinenden Tageszeitungen "taz", "junge Welt" sowie des politischen Magazins "telegraph" die Aufmerksamkeit der deutschen Antiterrorkämpfer auf sich gelenkt.

Die Kritik an diesem Vorgehen hat die Verantwortlichen offensichtlich unter Druck gesetzt. Wie das in Berlin ansässige Bündnis für die Einstellung des 129a-Verfahrens (5) Mitte des Monats mitteilte, sind in den vergangenen Wochen fast zwei Dutzend Vorladungen an Personen versandt worden, die mit den Beschuldigten in Kontakt gestanden haben sollen. "Das Spektrum dabei ist sehr breit", sagt Claudia Grothe von dem Bündnis im Gespräch mit Telepolis. Es reiche von Freunden bis hin zu Personen, die sich kaum daran erinnern könnten, mit den Angeklagten in Kontakt gestanden zu haben. Die Aktivisten vermuten daher, dass die Generalbundesanwaltschaft versucht, aus den Aussagen neue Anhaltspunkte für ihre Anklagen zu konstruieren. Das rechtsstaatlich fragwürdige Vorgehen soll, so die Vermutung, im Nachhinein legitimiert werden. "Der Druck auf die nun Vorgeladenen ist daher sehr groß", sagt Grothe. Vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen (6) könne sich schließlich niemand mehr sicher sein, ob er durch eine Aussage sich oder andere belastet.

Was ist Terrorismus?

Dessen ungeachtet wird der aus fünf Richtern bestehende 3. Strafsenat in den kommenden Wochen auch eine zweite, unter Umständen weit reichendere Entscheidung treffen müssen. Dabei geht es um die Einschätzung des Vorwurfes gegen die drei nach wie vor inhaftierten mutmaßlichen Mitglieder der "mg". Nach Beschwerden von deren Anwälten muss dann darüber entschieden werden, ob die Anschläge gegen Fahrzeuge der Bundeswehr überhaupt den Straftatbestand des Terrorismus erfüllen. In diesem Fall hätten die Taten schließlich geeignet sein müssen, "die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen". Das erklärte einer der Verteidiger, Stephan Schrage, unlängst. Er und die übrigen juristischen Vertreter der Inhaftierten plädieren für eine Behandlung nach "konventionellen" strafrechtlichen Anklagen. Brandstiftung etwa, oder Sachbeschädigung.

Das "Bündnis für die Einstellung des 129a-Verfahrens" hat als Reaktion auf den als willkürlich empfundenen Terrorvorwurf Anfang dieser Woche ein Preisausschreiben (7) unter dem Motto "Was ist eigentlich Terrorismus" ausgelobt:

Das Bündnis (...) sucht Definitionen für 'Terrorismus': juristisch, humoristisch, politisch. Eingereicht werden können Texte, Fotos, Videos, Podcasts, Postkarten, Plakate, künstlerische, wissenschaftliche oder journalistische Beiträge (...) bis zum 30. November 2007. Erklärung des Bündnisses

Zu den Preisen gehört unter anderem eine Stadtführung mit Andrej H. "und anderen latent terroristischen Stadtforschern zur Gentrifizierung" im Berliner Stadtteil Prenzlauer Berg. "Gentrifizierung" – die soziale Umstrukturierung von Wohngegenden – ist eines der neun Begriffe, deretwegen dem Soziologen die Mitgliedschaft in der "mg" vorgeworfen wird.

Links

(1) http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Ger...
(2) http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25876/1.html
(3) http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26099/1.html
(4) http://dejure.org/gesetze/StGB/129a.html
(5) http://einstellung.so36.net
(6) http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26329/1.html
(7) http://einstellung.so36.net/de/was-ist-terror