BGH entscheidet über Untersuchungshaft für Berliner Soziologen
Karlsruhe (AP) Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am kommenden Mittwoch über den umstrittenen Haftbefehl für den Berliner Soziologen Andrej H. Der beschuldigte Wissenschaftler, der an der Humboldt Universität arbeitet, soll der «Militanten Gruppe» angehören, die sich zwischen 2001 und 2007 zu 24 Brandanschlägen bekannte.
Möglicherweise wird der BGH darüber entscheiden, ob die «Militante Gruppe» als terroristische Vereinigung einzustufen ist, nachdem der Terrorismus-Paragraf 129 a im Jahr 2002 geändert wurde. Voraussetzung einer terroristischen Vereinigung ist nun, dass die Straftaten dazu bestimmt sind, «die Grundstrukturen des Staates zu beseitigen oder erheblich zu beeinflussen».
Der Haftbefehl gegen den 36-jährigen Andrej H. stützt sich auf den Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Der Haftbefehl wurde am 22. August 2007 vom Ermittlungsrichter des BGH gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt, und er konnte das Untersuchungsgefängnis verlassen. Allerdings muss er sich regelmäßig bei den Behörden melden. Generalbundesanwältin Monika Harms hat Beschwerde gegen die Außervollzugsetzung des Haftbefehls eingelegt. Sie will Andrej H. wieder in Untersuchungshaft nehmen.
Zusammen mit drei weiteren mutmaßlichen Linksextremisten hatte der Soziologe seit dem 1. August bereits in Untersuchungshaft gesessen. Wie die Berliner «Tageszeitung» berichtete, hatten tausende Wissenschaftler gegen die Festnahme von H. und eine angebliche Kriminalisierung von Forschung und Lehre protestiert.
Die drei mutmaßlichen Komplizen wurden laut Bundesanwaltschaft festgenommen, nachdem sie versuchten, Lastwagen der Bundeswehr in Brand zu setzen. Am 31. Juli hätten die Täter mehrere Brandsätze unter den Fahrzeugen abgelegt und gezündet. Polizisten entfernten die Brandsätze aber noch rechtzeitig, so dass das Feuer nicht auf die Fahrzeuge übergriff.
AP/ar/uk/ba/ 221347 okt 07