Kommentare

Ein Rechtsstaat - ganz am Ende

Dieses Ermittlungsverfahren grenzte an Willkür. Über sieben Jahre wurden drei Linksradikale abgehört und observiert, weil sie die "militante gruppe" (mg) gegründet haben sollen. Doch die Überwachung der drei war von Beginn an rechtswidrig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem jetzt bekannt gewordenen Beschluss festgestellt.

Kommentar: Eine konsequente Entscheidung

Die Meldung, dass in Berlin nachts geparkte Autos in Brand gesetzt werden und die Täter flüchtig sind, gehört inzwischen zu den täglichen Nachrichten. Und nie fasst man die Täter, oder die Beweise reichen nicht. Ein Prozess gegen drei Mitglieder der extremistischen Formation Militante Gruppe, der gestern vor dem Kammergericht mit Freiheitsstrafen von dreieinhalb und drei Jahren endete, hat nach Meinung der Oberlandesrichter viel mit diesen ungeklärten Brandanschlägen zu tun.

Versuch einiger Entwirrungen in Sachen Solidaritätsarbeit

Auf der Seite des Einstellungs-Bündnisse, des Soli-Zusammenhangs für die Angeklagten im Berliner mg-Verfahren, wurde kürzlich ein Papier der Gruppe Solidarischer Diskussionsbedarf (GSD) mit der Überschrift „‚Hört auf zu heulen, es hat gerade erst angefangen…’ – Irrungen und Wirrungen der Solidaritätsarbeit“ veröffentlicht. Da ich mich selbst kritisch zur anfänglichen Soli-Arbeit in dem genannten Verfahren geäußert hatte, und es auch in diesem Papier noch mal kurz darum geht, ist es vielleicht ziemlich, wenn ich einige Gedanken zu dem GSD-Papier aufschreibe und zur Diskussion stelle.

Rezension anlässlich der radikal Nr. 161

In "Die Schlacht von Asculum und das Berliner mg-Verfahren" hatte ich mich gegen den Versuch gewandt, die Indizien gegen die Beschuldigten, gegen die mittlerweile vor dem Kammergericht Berlin wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der – als Kriminelle Vereinigung i.S.d. § 129 StGB klassifizierten – militanten gruppe (mg) verhandelt wird, einfach zu ignorieren und die Vorwürfe als völlig haltloses „Konstrukt“ abzutun.

Ein Rückfall in alte Zeiten

Mag sein, die drei Angeklagten, die in Moabit vor Gericht stehen, sind nicht, was man in Szenekreisen etwas verächtlich Müslis nennt. Mag auch sein, sie sind nicht nur Gegner des Kriegs in Afghanistan, sondern wollen auch die Bundesrepublik, die an diesem Krieg beteiligt ist, zum Sturz bringen. Mag sein. Aber sind sie deshalb zwingend Mitglieder der "militanten gruppe"? Kommentar von Uwe Rada

Gegen den Abhörwahn

Kommentar: Jens Anker kritisiert die überzogene Telefonüberwachung

Wer etwas über das Privatleben der Berliner wissen möchte, sollte sich an die Polizei wenden. Sage und schreibe eine Million Telefonate hörten die Ermittler im vergangenen Jahr zur Aufklärung von Straftaten ab. Die Zahl stimmt bedenklich, ist sie doch in den vergangenen Jahren geradezu explodiert. Aber haben sich auch die Ermittlungsergebnisse in gleichem
Maß verbessert? Dafür gibt es keine Hinweise, es ist im Gegenteil davon auszugehen, dass riesige Mengen vollkommen belangloser Telefongespräche mit vollkommen Unbeteiligten Eingang in die Akten fanden.

Harte politische Form

Genosse Agnoli, der Zeit seines Lebens die These abgestritten hat, er müsste irgendwann einmal sterben, hat uns vor seinem abtauchen den Hinweis hinterlassen, dass nach dem Verschwinden des realen Sozialismus „eine härtere politische Form“ in den westlichen Gesellschaften aufziehen wird. Nun: der Verlauf des Jahres 2007 hat diese Vorhersage nachdrücklich bestätigt:

Zum Umgang mit Repression

Gekürzte Fassung eines Beitrags von "some militant activists" aus Interim 668/2008 vom 08.02.2008

Terror, -Kriminalität und Widerstand

Was kein Terrorismus ist, hat der BGH festgestellt. Aber was Terrorismus ist, darauf möchte sich lieber niemand festlegen. Kommentar von Thomas Uwer

Du bist nicht 129a!

Alle möchten gerne Opfer sein, ohne etwas Unrechtes getan zu haben. Staat und Linke konstruieren gemeinsam Verschwörungstheorien. Kommentar von Ivo Bozic
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