Kommentar: Eine konsequente Entscheidung
Berliner Kammergericht verurteilt Militante Gruppe
Von Michael Mielke
Die Meldung, dass in Berlin nachts geparkte Autos in Brand gesetzt werden und die Täter flüchtig sind, gehört inzwischen zu den täglichen Nachrichten. Und nie fasst man die Täter, oder die Beweise reichen nicht. Ein Prozess gegen drei Mitglieder der extremistischen Formation Militante Gruppe, der gestern vor dem Kammergericht mit Freiheitsstrafen von dreieinhalb und drei Jahren endete, hat nach Meinung der Oberlandesrichter viel mit diesen ungeklärten Brandanschlägen zu tun. Auch die drei Angeklagten sollen Brandsätze gelegt oder sich zumindest daran beteiligt haben.
Die Meldung, dass in Berlin nachts geparkte Autos in Brand gesetzt werden und die Täter flüchtig sind, gehört inzwischen zu den täglichen Nachrichten. Und nie fasst man die Täter, oder die Beweise reichen nicht. Ein Prozess gegen drei Mitglieder der extremistischen Formation Militante Gruppe, der gestern vor dem Kammergericht mit Freiheitsstrafen von dreieinhalb und drei Jahren endete, hat nach Meinung der Oberlandesrichter viel mit diesen ungeklärten Brandanschlägen zu tun. Auch die drei Angeklagten sollen Brandsätze gelegt oder sich zumindest daran beteiligt haben. Ihr Ziel waren im Sommer 2007 zwar nicht Privatautos, sondern abgestellte Armeefahrzeuge. Doch das Vorhaben, für Unruhe zu sorgen und die Mittelschicht zu terrorisieren, war letztlich das gleiche.
Der Senatsvorsitzende sprach in seiner Urteilsbegründung dann auch nicht zufällig von einer Vorbildwirkung, die von den drei Angeklagten mit hoher Wahrscheinlichkeit angestrebt gewesen sei. Als eine Form ihres kriminellen "Kampfes" gegen das herrschende, vermeintlich menschenfeindliche System, das sie gegen ein kommunistisches auszutauschen gedenken.
Das war auch einer der Gründe, warum sie nicht nur wegen versuchter Brandstiftung, sondern auch wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt wurden. Und in der Konsequenz gab es diese vergleichsweise hohen Strafen - obwohl die Brandsätze von einem Beamten gerade noch gelöscht werden konnten, es also keine vollendete Tat war. Die Strafen müssten eine abschreckende Wirkung haben, sagte der Senatsvorsitzende. Dem ist uneingeschränkt zuzustimmen. Der Rechtsstaat muss schnell reagieren und auch hart, um wehrhaft gegen solche Taten zu bleiben.