urteil

Gericht: Jahrelange Abhöraktion war rechtswidrig

Jahrelang wussten sie nicht, dass der Verfassungsschutz Telefonate belauschte und ihre Post mitlas. Als sie es erfuhren, zogen in Berlin linke Aktivisten, ein Anwaltsbüro und eine Biobäckerei vor Gericht. Nun gibt es Urteile.

Wer die Macht hat, hat das Recht: BGH verwirft Revision; Urteil rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen Axel, Florian und Oliver bestätigt. Rechtsbehelfe gegen diese Entscheidung wurden abgelehnt. Die drei im Oktober 2009 zu drei und dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilten Antimilitaristen haben ihre Ladung zum Haftantritt nach Berlin-Hakenfelde erhalten. Seit Juli 2011 sitzen sie in verschiedenen Standorten der JVA des Offenen Vollzuges Berlin. Bei Axel, Florian und Oliver wurde der Freigänger-Status gewährt, d.h. sie können täglich für mehrere Stunden die JVA verlassen, u.a. um ihrer Lohnarbeit bzw. Ausbildung nachzugehen. Im Dezember 2012, nach Verbüßen der Halbstrafe, wurde einer der drei entlassen. Im März 2013 (nach Zweidrittel der Haftzeit) ein weiterer.

Revision gegen Urteil im mg-Prozess

Rechtsanwalt moniert Verfahrensfehler und unschlüssige Argumente des Kammergerichts

Revision im »mg«-Prozess eingereicht

Im Verfahren wegen Mitgliedschaft in der militanten gruppe (mg) fechten die Verteidiger das Urteil des Berliner Kammergerichts an. Mitte Oktober 2009 waren ihre drei Mandanten zu Freiheitsstrafen zwischen drei und dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Sie sollen als Mitglieder der militanten gruppe Brandsätze unter Bundeswehrfahrzeuge gelegt haben.

Revision eingereicht - Berliner Solidaritätsgruppe fordert neues, faires Verfahren

Die Verteidiger im militante-gruppe-Prozess haben das Urteil des Berliner Kammergerichts angefochten. In dem §129-Verfahren wegen Mitgliedschaft in der "mg" sei es zu mehreren Rechtsfehlern gekommen, erklärten die Anwälte. Ihre Mandanten Axel H., Florian L. und Oliver R. wurden im Oktober 2009 zu Freiheitsstrafen von 3 und 3,5 Jahren verurteilt. Ihnen ist dieser Tage das 100-seitige Urteil schriftlich zugestellt worden. Ende März werden die Rechtsanwälte ihre Revisionsbegründung einreichen, die vom Bundesgerichtshof (BGH) geprüft wird.

Dünne Urteilsbegründung im »mg«-Prozeß

Den Angeklagten im »mg-Prozeß« ist das 100seitige schriftliche Urteil des Berliner Kammergerichts zugestellt worden. Innerhalb von vier Wochen müssen ihre Anwälte die Revision schriftlich beim Bundesgerichtshof (BGH) begründen. Der BGH braucht dann erfahrungsgemäß einige Monate, um darüber zu entscheiden.

Schriftliches Urteil liegt vor. Revisionsbegründung wird eingereicht.

Dieser Tage wurde Axel, Florian und Oliver das schriftliche Urteil zugestellt. Die Anwälte werden nun ihre Revision schriftlich begründen. Über die Revision entscheidet im Laufe des Jahres 2010 der Bundesgerichtshof. Lehnt er die Revision ab, wird das Urteil rechtskräftig und die drei müssen ihre Haft antreten.

Burg: Solidarität mit Axel, Florian & Oliver

Am 24. Oktober 2009, kam es in den Abendstunden in der Burger Innenstadt zu einer Spontandemonstration. Diese solidarisierte sich mit den Genossen Axel, Florian und Oliver die zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurden. In der Nacht wurde das Polizeirevier in Burg mit Farbbomben beworfen!

Ffm: Demo gegen mg-Urteil

Gestern abend demonstrierten in Frankfurt am Main rund 40 Menschen gegen die Urteile im Verfahren gegen angebliche Mitglieder der militanten gruppe und gegen die willkürlichen Verhaftungen von AnarchosyndikalistInnen in Serbien.

Das Haar in der Suppe

Nach 63 Verhandlungstagen endete am Freitag voriger Woche der Prozess gegen drei Angeklagte, denen unter anderem die Mitgliedschaft in der »Militanten Gruppe« vorgeworfen wurde. In seiner Urteilsbegründung konnte der Vorsitzende Richter des Berliner Kammergerichts zwar wenig über eine konkrete Einbindung der Angeklagten in die MG sagen, die Verurteilung folgte dennoch den Forderungen der Bundesanwaltschaft.

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