Einstellungsbündnis | 16.03.2010
Die Verteidiger im militante-gruppe-Prozess haben das Urteil des Berliner Kammergerichts angefochten. In dem §129-Verfahren wegen Mitgliedschaft in der "mg" sei es zu mehreren Rechtsfehlern gekommen, erklärten die Anwälte. Ihre Mandanten Axel H., Florian L. und Oliver R. wurden im Oktober 2009 zu Freiheitsstrafen von 3 und 3,5 Jahren verurteilt. Ihnen ist dieser Tage das 100-seitige Urteil schriftlich zugestellt worden. Ende März werden die Rechtsanwälte ihre Revisionsbegründung einreichen, die vom Bundesgerichtshof (BGH) geprüft wird.