Schriftliches Urteil liegt vor. Revisionsbegründung wird eingereicht.

Dieser Tage wurde den Angeklagten im mg-Prozess das 100-seitige schriftliche Urteil des Berliner Kammergerichts zugestellt. In etwa vier Wochen müssen die Anwälte ihre schriftliche Revisionsbegründung beim Bundesgerichtshof (BGH) einreichen. Der BGH braucht erfahrungsgemäß einige Monate, um darüber zu entscheiden.

Die Begründung, warum die militante gruppe überhaupt eine kriminelle Vereinigung nach §129 sein soll, ist auch in der schriftlichen Urteilsbegründung äußert dünn. Dass die militante gruppe in dem für das Urteil relevanten Zeitraum (2005 - 2007) dauerhaft aus mindestens drei Mitgliedern bestand, ist nicht schlüssig belegt. Das aber ist die Vorraussetzung für die Anwendung des Paragraphen 129.

Das schriftliche Urteil weisst starke Parallelen zu den Plädoyers der Bundesanwaltschaft (BAW) auf. Die BAW hat mit ihren Plädoyers also gute Vorarbeit für die Richter geliefert. Dem BKA-Beamte Oliver Damm, der das Gericht belogen hat, weil er die Beteiligung des BKA an der Militanzdebatte verschweigen wollte, wird in der Urteilsbegründung sogar bescheinigt, "glaubhaft" zu sein.

Bei der schriftlichen Fassung hat sich das Gericht nicht viel Mühe gegeben, was sich vor allem daran zeigt, dass in dem Abschnitt "Feststellung zum Tatgeschehen" Aspekte der Beweiswürdigung und im Abschnitt "Beweiswürdigung" Aspekte der Darstellung des Sachverhalts finden.

Aus den Erfahrungen mit anderen Staatsschutzurteilen des Berliner Kammergerichts gehen wir jedoch davon aus, dass der BGH trotz aller Mängel im Urteil die Revision im Laufe dieses Jahres ablehnen wird und damit das Kammergerichtsurteil gegen Axel, Florian und Oliver in Höhe von drei bis dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe rechtskräftig wird. Sie müssen dann in Berlin ihre Haft antreten.

Wir, das Bündnis für die Einstellung der §129-Verfahren, haben uns seit dem Urteil intensiv ausgetauscht und viel diskutiert. Unsere Auswertung werden wir in den nächsten Monaten veröffentlichen. Ende April wird zunächst eine neue Ausgabe unserer Zeitung "Ende einer Dienstfahrt" erscheinen. Bestellungen nehmen wir bereits entgegen.

Einstellungsbündnis, März 2010

Hier ist das schriftliche Urteil einzusehen: https://einstellung.so36.net/de/urteil

Hier Hintergründe zum Rechtsmittel der Revision und den Inhalten: https://einstellung.so36.net/de/ps/1747

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