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Berliner Antimilitaristen müssen ins Gefängnis. Urteil im »militante-gruppe«-Prozeß bestätigt

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Verurteilung von drei mutmaßlichen Mitgliedern der »militanten gruppe« (mg) bestätigt. Damit ist ein Urteil des Berliner Kammergerichts vom Oktober 2009 wegen Mitgliedschaft
in einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit versuchter Brandstiftung und versuchter Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel nunmehr rechtskräftig.

Wer die Macht hat, hat das Recht: BGH verwirft Revision; Urteil rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen Axel, Florian und Oliver bestätigt. Rechtsbehelfe gegen diese Entscheidung wurden abgelehnt. Die drei im Oktober 2009 zu drei und dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilten Antimilitaristen haben ihre Ladung zum Haftantritt nach Berlin-Hakenfelde erhalten. Seit Juli 2011 sitzen sie in verschiedenen Standorten der JVA des Offenen Vollzuges Berlin. Bei Axel, Florian und Oliver wurde der Freigänger-Status gewährt, d.h. sie können täglich für mehrere Stunden die JVA verlassen, u.a. um ihrer Lohnarbeit bzw. Ausbildung nachzugehen. Im Dezember 2012, nach Verbüßen der Halbstrafe, wurde einer der drei entlassen. Im März 2013 (nach Zweidrittel der Haftzeit) ein weiterer.

Entscheidung über die Revision steht noch aus

Die Rechtsanwälte haben gegen das Urteil gegen Axel, Florian und Oliver vom Oktober 2009 Revision eingelegt. Sie haben die Revision begründet, die Bundesanwaltschaft (BAW) hat darauf erwidert. Nachdem alle Schriftwechsel ausgetauscht sind, wird der Bundesgerichtshof (BGH) über die Revision entscheiden. Lehnt der BGH die Revision ab, wird das Urteil rechtskräftig und die Verurteilten erhalten bald darauf die Ladung zum Haftantritt.
Wir werden hier informieren, sobald sich neues ergibt.

Revision gegen Urteil im mg-Prozess

Rechtsanwalt moniert Verfahrensfehler und unschlüssige Argumente des Kammergerichts

Nächster Schritt: Revision

100 Seiten lang erklären die Richter, warum Axel, Oliver und Florian Mitglieder der militanten gruppe gewesen sein sollen. Kein Wort darüber, warum Menschen in diesem Land überhaupt auf die Idee kommen, Bundeswehrfahrzeuge unschädlich zu machen, kein Wort darüber, dass der Krieg in Afghanistan völkerrechtswidrig ist und der Einsatz der Bundeswehr von vielen Menschen in der Bundesrepublik abgelehnt wird.

[audio] Schriftliches Urteil im mg-Verfahren - Revision eingelegt

Wir sprechen mit Arthur vom Einstellungsbündnis über die aktuellen Entwicklungen im mg-Verfahren. Da wurde die Tage das schriftliche Urteil zugestellt. Nun haben die Anwälte Revision eingelegt.

Einspruch gegen »mg«-Urteil

Die Verteidiger im sogenannten »mg«-Prozeß haben das Urteil des Berliner Kammergerichts angefochten.

Revision im »mg«-Prozess eingereicht

Im Verfahren wegen Mitgliedschaft in der militanten gruppe (mg) fechten die Verteidiger das Urteil des Berliner Kammergerichts an. Mitte Oktober 2009 waren ihre drei Mandanten zu Freiheitsstrafen zwischen drei und dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Sie sollen als Mitglieder der militanten gruppe Brandsätze unter Bundeswehrfahrzeuge gelegt haben.

Revision eingereicht - Berliner Solidaritätsgruppe fordert neues, faires Verfahren

Die Verteidiger im militante-gruppe-Prozess haben das Urteil des Berliner Kammergerichts angefochten. In dem §129-Verfahren wegen Mitgliedschaft in der "mg" sei es zu mehreren Rechtsfehlern gekommen, erklärten die Anwälte. Ihre Mandanten Axel H., Florian L. und Oliver R. wurden im Oktober 2009 zu Freiheitsstrafen von 3 und 3,5 Jahren verurteilt. Ihnen ist dieser Tage das 100-seitige Urteil schriftlich zugestellt worden. Ende März werden die Rechtsanwälte ihre Revisionsbegründung einreichen, die vom Bundesgerichtshof (BGH) geprüft wird.

Schriftliches Urteil liegt vor. Revisionsbegründung wird eingereicht.

Dieser Tage wurde Axel, Florian und Oliver das schriftliche Urteil zugestellt. Die Anwälte werden nun ihre Revision schriftlich begründen. Über die Revision entscheidet im Laufe des Jahres 2010 der Bundesgerichtshof. Lehnt er die Revision ab, wird das Urteil rechtskräftig und die drei müssen ihre Haft antreten.

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