Berliner Antimilitaristen müssen ins Gefängnis. Urteil im »militante-gruppe«-Prozeß bestätigt
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Verurteilung von drei mutmaßlichen Mitgliedern der »militanten gruppe« (mg) bestätigt. Damit ist ein Urteil des Berliner Kammergerichts vom Oktober 2009 wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit versuchter Brandstiftung und versuchter Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel nunmehr rechtskräftig.
Den drei Angeklagten wurde zur Last gelegt, als Mitglieder der »militanten gruppe« in der Nacht vom 30. auf den 31. Juli 2007 Brandsätze auf Lastkraftwagen der Bundeswehr angebracht und entzündet zu haben.
Mit der BGH-Entscheidung vom 3. Mai, die den Betroffenen dieser Tage zugestellt wurde, hat der 3. Strafsenat des Karlsruher Gerichts die Revision der Angeklagten gegen das Urteil abgelehnt. Arthur Schüler vom Solidaritätsbündnis für die Einstellung der Paragraph-129-Verfahren ist von dem Ergebnis nicht überrascht: »Wir haben mit dieser Entscheidung gerechnet. Noch nie wurde ein politisches Urteil des Berliner Kammergerichts vom BGH aufgehoben.« Schüler kritisiert die deutsche Rechtsprechung als doppelzüngig: »Während durch ein Bombardement auf Tankwagen in Kundus im September 2009 etwa 140 Menschen starben – und die Verfahren gegen den verantwortlichen Bundeswehr-Oberst Georg Klein eingestellt wurden –, müssen Kriegsgegner mehrjährige Haftstrafen absitzen, die durch eine konkrete Abrüstungsinitiative Kriegsgerät unschädlich machen wollten.«
Die drei Beklagten müssen nun in den nächsten Wochen mit einer Ladung zum Haftantritt rechnen. Es wurden Haftstrafen in Höhe von drei und dreieinhalb Jahren verhängt.
Sebastian Carlens