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Protest gegen BGH-Entscheidung. Solidarität mit Axel, Florian und Oliver!

Wie vor einigen Tagen bekannt wurde, hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Urteil gegen drei linke Aktivisten am 5. Mai 2011 bestätigt und damit die Revision der Verteidigung verworfen. Mathias Krause vom Bundesvorstand der Roten Hilfe sagte zur Bestätigung des Urteils: „Während der BGH etwa bei der Entscheidung der Abstufung des Verfahrens von Paragraph 129a auf 129 im Jahr 2007 zumindest den Eindruck erweckte, nicht über das Ziel hinaus schießen zu wollen, zeigen nun die Karlsruher Richter mit ihrer zehnseitigen Erklärung einmal mehr, wie unverhohlen politische Justiz in diesem Lande funktioniert.“

Berliner Antimilitaristen müssen ins Gefängnis. Urteil im »militante-gruppe«-Prozeß bestätigt

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Verurteilung von drei mutmaßlichen Mitgliedern der »militanten gruppe« (mg) bestätigt. Damit ist ein Urteil des Berliner Kammergerichts vom Oktober 2009 wegen Mitgliedschaft
in einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit versuchter Brandstiftung und versuchter Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel nunmehr rechtskräftig.

Wer die Macht hat, hat das Recht: BGH verwirft Revision; Urteil rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen Axel, Florian und Oliver bestätigt. Rechtsbehelfe gegen diese Entscheidung wurden abgelehnt. Die drei im Oktober 2009 zu drei und dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilten Antimilitaristen haben ihre Ladung zum Haftantritt nach Berlin-Hakenfelde erhalten. Seit Juli 2011 sitzen sie in verschiedenen Standorten der JVA des Offenen Vollzuges Berlin. Bei Axel, Florian und Oliver wurde der Freigänger-Status gewährt, d.h. sie können täglich für mehrere Stunden die JVA verlassen, u.a. um ihrer Lohnarbeit bzw. Ausbildung nachzugehen. Im Dezember 2012, nach Verbüßen der Halbstrafe, wurde einer der drei entlassen. Im März 2013 (nach Zweidrittel der Haftzeit) ein weiterer.

Justiz: Karlsruher Kabale

Der Bundesgerichtshof wirft der Bundesanwaltschaft unangemessene Härte bei Ermittlungen gegen linke Gruppen vor. Auch in Berlin ist Generalbundesanwältin Monika Harms isoliert.

Justiz setzt BKA-Überwachung auf Verdacht Grenzen

Der Bundesgerichtshof hat eine BKA-Überwachung von drei Aktivisten der linken Solidaritätsorganisation Libertad für illegal erklärt. Der Beschluss ist schon Anfang März gefallen, aber erst jetzt den Klägern und ihren Anwälten zugestellt worden.

Zupackend im Zwielicht

Monika Harms ist Generalbundesanwältin. Aber ihr Ermittlungs-Eifer wird immer öfter vom Bundesgerichtshof gestoppt

BGH gibt Verfahren zu Postbeschlagnahme bei «militanter gruppe» ab

Der Staatsschutzsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat ein Verfahren zur linksextremistischen Vereinigung «militante gruppe» (mg) an das Berliner Kammergericht abgegeben. Darin verlangen vier Berliner Zeitungsverlage, dass eine vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs angeordnete Postbeschlagnahme als rechtswidrig bewertet wird, wie der BGH am Freitag in Karlsruhe mitteilte.

Black Box Solidarität - Über Fallstricke und Missverständnisse der Solidaritätsarbeit

Am 24. Oktober 2007 hob der Bundesgerichtshof (BGH) den Haftbefehl als von Beginn an rechtswidrig gegen Andrej Holm auf. Am 28. November entschied der BGH, dass es sich bei der "militante gruppe" nicht um eine "terroristische Vereinigung" handle und ordnete die Entlassung der drei Genossen aus der U-Haft an, die am 31. Juli in Brandenburg an der Havel festgenommen worden waren. Gegen sie und die übrigen vier Beschuldigten wird nun wegen "Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung" (§129 StGB) ermittelt. Während das Vorgehen der Bundesanwaltschaft immer stärker in die Kritik gerät, macht sich Unmut über die Soliarbeit breit. Wir dokumentieren eine Wortmeldung von Andrej Holm, in der er zu diesen Vorwürfen Stellung bezieht.
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