27.06.2011
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen Axel, Florian und Oliver bestätigt. Rechtsbehelfe gegen diese Entscheidung wurden abgelehnt. Die drei im Oktober 2009 zu drei und dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilten Antimilitaristen haben ihre Ladung zum Haftantritt nach Berlin-Hakenfelde erhalten. Seit Juli 2011 sitzen sie in verschiedenen Standorten der JVA des Offenen Vollzuges Berlin. Bei Axel, Florian und Oliver wurde der Freigänger-Status gewährt, d.h. sie können täglich für mehrere Stunden die JVA verlassen, u.a. um ihrer Lohnarbeit bzw. Ausbildung nachzugehen. Im Dezember 2012, nach Verbüßen der Halbstrafe, wurde einer der drei entlassen. Im März 2013 (nach Zweidrittel der Haftzeit) ein weiterer.