Revision im »mg«-Prozess eingereicht
Berlin (ND). Im Verfahren wegen Mitgliedschaft in der militanten gruppe (mg) fechten die Verteidiger das Urteil des Berliner Kammergerichts an. Mitte Oktober 2009 waren ihre drei Mandanten zu Freiheitsstrafen zwischen drei und dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Sie sollen als Mitglieder der militanten gruppe Brandsätze unter Bundeswehrfahrzeuge gelegt haben. In dem einjährigen Gerichtsverfahren nach Paragraf 129 StGB sei es zu mehreren Rechtsfehlern gekommen, die eine Revision zur Überprüfung des Urteils begründen, erklärten die Anwälte. Bereits zu Prozessende hatten sie dargelegt, dass das Verfahren keine stichhaltigen Belege zutage gebracht habe, die eine Mitgliedschaft der drei Angeklagten in der militanten gruppe beweisen.