Einspruch gegen »mg«-Urteil
Berlin. Die Verteidiger im sogenannten »mg«-Prozeß haben das Urteil des Berliner Kammergerichts angefochten. In dem Verfahren nach Paragraph 129 wegen Mitgliedschaft in der »militanten gruppe« sei es zu mehreren Rechtsfehlern gekommen, erklärten die Anwälte. Ihre Mandanten Axel H., Florian L. und Oliver R. wurden im Oktober 2009 zu Freiheitsstrafen von drei und dreieinhalb Jahren verurteilt. Die Begründung des Gerichts, warum die »mg« eine kriminelle Vereinigung nach Paragraph 129 sein soll, sei »äußert dünn«, so die Anwälte in einer Pressemitteilung am Mittwoch. So sei nicht belegt, daß die Gruppe in dem für das Urteil relevanten Zeitraum in den Jahren 2005 bis 2007 dauerhaft aus mindestens drei Mitgliedern bestanden habe. Das sei aber Vorraussetzung für die Anwendung des Paragraphen 129.