Entscheidung über die Revision steht noch aus
Die Rechtsanwälte haben gegen das Urteil gegen Axel, Florian und Oliver vom Oktober 2009 Revision eingelegt. Sie haben die Revision begründet, die Bundesanwaltschaft (BAW) hat darauf erwidert.
Nach mehreren Schriftwechseln musste die BAW eingestehen, dass die Durchsuchungen in der Nacht unmittelbar nach den Verhaftungen am 31. Juli 2007 nicht rechtmäßig waren, weil Staatsanwältin Vanoni die Maßnahmen nicht beim Nachtnotdienst des BGH beantragte. Ob die bei den Durchsuchungen aufgefundenen Indizien nun verwertet werden dürfen, ist eine Streitfrage zwischen BAW und Rechtsanwälten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) wird in den nächsten Monaten über die Revision entscheiden. Lehnt der BGH die Revision ab, wird das Urteil rechtskräftig und die Verurteilten erhalten bald darauf die Ladung zum Haftantritt.
Das Berliner Kammergericht hat im September 2010 den Haftbefehl gegen Axel, Florian und Oliver aufgehoben. Bislang war der Haftbefehl gegen Hinterlegen einer Kaution ausgesetzt, d.h. die drei waren in Freiheit, mussten sich aber wöchentlich auf einer Polizeidienststelle melden. Das Gericht sieht offensichtlich keine Fluchtgefahr mehr und hat deshalb den Haftbefehl (und die damit verbundenen Auflagen) aufgehoben.
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