Pressespiegel

Hier gibt es alle uns bekannten Artikel, Interviews, Kommentare, Audio- und Videodateien über "unser" Verfahren. Außerdem ist es möglich, sich Artikel extra anzeigen zu lassen, die wir sehr informativ finden, solche, die das Verfahren nur am Rande erwähnen und solche, die den Prozess behandeln. Im Februar 2010 haben wir eine Auswertung der Berichterstattung erstellt.

Scharfe Kritik an oberster Anklägerin

Eine Erfolgsbilanz sieht wahrlich anders aus. Binnen eines Jahres wurde Generalbundesanwältin Monika Harms gleich sechsmal vom Bundesgerichtshof (BGH) für die Art und Weise ihrer Anti-Terror-Ermittlungen gerügt.

Schwarze Serie für Monika Harms

Nach Ansicht des BGH verstößt die oberste Anklägerin bei Ermittlungen regelmäßig gegen Gesetze.Es ist eine beschämende Serie. Binnen eines Jahres wurde Generalbundesanwältin Monika Harms gleich sechs Mal vom Bundesgerichtshof (BGH) für ihre Anti-Terror-Ermittlungen gerügt. Immer wieder hatten sie und ihre Ermittler geltende Gesetze missachtet oder zu weit ausgelegt oder unhaltbare Verdächtigungen in die Welt gesetzt. So oft in so kurzer Zeit ist wohl noch kein Generalbundesanwalt vom Bundesgerichtshof gerüffelt worden. Dabei ist Harms erst seit Juni 2006 oberste Anklägerin.

Koalition schont Generalbundesanwältin. Beißhemmung gegen Harms

Ob Razzien bei G8-Gegner oder das Verfahren gegen Andrej Holm - die Ermittlungen von Generalbundesanwältin Harms kassieren Rüffel um Rüffel. Doch nur die Linke fordert ihren Rücktritt.

Exzesse ohne Folgen

Die Generalbundesanwältin Monika Harms verstößt bei ihren Terrorermittlungen regelmäßig gegen geltende Gesetze

Generalbundesanwältin in der Kritik

Nach der jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) über die Rechtmäßigkeit der Ermittlungen gegen G-8-Gegner, sieht sich Generalbundesanwältin Monika Harms massiver Kritik ausgesetzt.

G-8-Gegner sind keine Terroristen

04. Januar 2008 Es war ein Paukenschlag vor dem G-8-Treffen in Heiligendamm. Die Bundesanwaltschaft ließ 40 Wohnungen in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen durchsuchen. Etwa 900 Beamte waren beteiligt, Polizisten der Landeskriminalämter und des Bundeskriminalamtes. Doch war der Bund für diese Durchsuchungsaktion gar nicht zuständig. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden - genauer gesagt: Der 3. Strafsenat unter Vorsitz von Klaus Tolksdorf, dem künftigen Präsidenten des Gerichts.

Bundesrichter kassieren Terrorvorwurf

Die Razzien im Vorfeld des G-8-Gipfels waren unzulässig, entscheidet der Bundesgerichtshof - und attestiert damit Generalbundesanwältin Monika Harms handwerkliche Inkompetenz.

»Ohrfeige für die Karlsruher Ermittler«

Bundesgerichtshof verweist Bundesanwaltschaft in ihre Schranken. Ein Gespräch mit Carsten Gericke. Carsten Gericke ist Rechtsanwalt in Hamburg und Mitglied des Bundesvorstandes des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV)

G-8-Razzia war Willkür

Die Razzien gegen Globalisierungskritiker im Mai vorigen Jahres waren rechtswidrig. Generalbundesanwältin Monika Harms (CDU) hat ohne Rechtsgrundlage agiert, als sie am 9. Mai 2007 in rund 40 Wohngemeinschaften und linke Büros einbrechen ließ. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem am Freitag veröffentlichten Beschluß.

Herbe Schlappe für die Bundesanwälte

Der Bundesgerichtshof hat bei radikalen Linken erneut für Genugtuung gesorgt. Ein knappes Dreivierteljahr nach den heißen Wochen vor dem G8-Gipfeltreffen in Heiligendamm wies der BGH die Bundesanwaltschaft in die Schranken. Für die Verfolgung militanter Globalisierungsgegner vor dem G8-Gipfel war Generalbundesanwältin Monika Harms nach dem BGH-Beschluss nicht zuständig. Den bundesweiten Großrazzien im Mai habe mithin die rechtliche Basis gefehlt.

Fehler nach Plan

Rechtsbeugung von ganz oben – anders kann man es kaum nennen, was sich Generalbundesanwältin Monika Harms (CDU) im Vorfeld des G-8-Gipfels geleistet hat. Was wurde damals Alarm geschlagen und Terrorhysterie verbreitet! Und das, nur um zu rechtfertigen, daß polizeiliche Rollkommandos im Mai vorigen Jahres bundesweit in linke Büros und Wohnprojekte einbrachen, Computer beschlagnahmten und sogar Geruchsproben entnahmen. Auftraggeberin: Monika Harms.

Durchsuchungen bei G8-Gegnern vor dem Gipfel waren rechtswidrig

Karlsruhe (LiZ). Die Repressionen von Bundeskriminalamt und Bundesanwaltschaft gegen G8-Gegner im Vorfeld des Gipfels in Heiligendamm waren rechtswidrig. Dies geht aus einem heute veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts- hofs hervor. Die Strafverfolger des Bundes hatten am 9. Mai 2007 Wohnräume durchsucht und dabei auch Geruchsproben genommen, obwohl sie gar nicht zuständig waren, wie der Staatsschutzsenat auf die Beschwerde eines G8-Gegners hin feststellte. Den ihn betreffenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss hob das Gericht auf.

Silvesterdemo zum Knast Berlin-Moabit

400 Menschen demonstrierten in der Silvesternacht von der Berliner U-Bahn-Station Turmstraße zur Justizvollzugsanstalt (JVA) in Moabit. Die seit vielen Jahren stattfindende Demonstration stand unter dem Motto: »Reißen wir die Mauern ein, die uns trennen! Gegen alle Zwangsanstalten!«

Razzia bei G8-Gegnern war rechtswidrig

Die bundesweite Großrazzia bei Gegnern des G8-Gipfels ist rechtswidrig gewesen. Das hat der Staatsschutzsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe entschieden.

Handschellen für die Bundesanwälte

Der Bundesgerichtshof pfeift die obersten Ermittler zurück: Planungen von Militanten bedrohen nicht den Staat. Die Razzien vor dem G8-Gipfel waren deshalb rechtswidrig

BGH erklärt Razzien gegen G8-Gegner für rechtswidrig

Die bundesweiten Großrazzien gegen Globalisierungsgegner vor dem G8-Gipfel 2007 waren rechtswidrig. Die Bundesanwaltschaft sei für die Ermittlungen im vergangenen Mai nicht zuständig gewesen. Zuletzt sorgte eine Grundsatzentscheidung im November für Schlagzeilen, nach der die linksextreme "militante gruppe" nicht mehr als terroristische Vereinigung eingestuft wird.

[audio] Volker Ratzmann fordert Rücktritt von Monika Harms

Interview mit Volker Ratzmann, innenpolitischer Sprecher der Grünen, zum BGH Urteil zu den G8-Razzien.
anhören: http://www.tagesschau.de/multimedia/audio/audio11544.html

KRACH IN KARLSRUHE: Bundesrichter stutzen Harms' Strategie gegen militante Linke

Die Linke jubelt: Der Bundesgerichtshof hat die Razzien der Bundesanwaltschaft vor dem G-8-Gipfel für rechtswidrig erklärt. SPD und Union verteidigen Chefermittlerin Harms - dabei ist es schon ihre zweite schwere Niederlage vor Gericht im Kampf gegen militante Linke.

G8-Gegner triumphieren in Karlsruhe

Späte Genugtuung für deutsche Globalisierungsgegner: Die Razzien vor dem G8-Gipfel in Heiligendamm waren nach einem Urteil des Bundesgerichtshof nicht rechtens. Die Betroffenen seien keine Terroristen gewesen - und die Bundesanwaltschaft überhaupt nicht zuständig.

24c3: Guten Rutsch ins Jahr 1984

Der Kongress des Chaos Computer Clubs besprach in diversen Veranstaltungen die Tendenzen des Überwachungsstaates. Rund 500 Leute einer Mini-Demo wünschten den Anwesenden auf dem Alexanderplatz in Berlin ironisch ein schönes neues Jahr 1984.