G8-Gegner triumphieren in Karlsruhe
Späte Genugtuung für deutsche Globalisierungsgegner: Die Razzien vor dem G8-Gipfel in Heiligendamm waren nach einem Urteil des Bundesgerichtshof nicht rechtens. Die Betroffenen seien keine Terroristen gewesen - und die Bundesanwaltschaft überhaupt nicht zuständig.
Die Gipfelgegner hätten keine terroristische Vereinigung gebildet, entschied der Staatsschutzsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) nach der Beschwerde eines der Beschuldigten am Freitag in Karlsruhe. Nach BGH-Angaben haben zahlreiche weitere Betroffene Beschwerden eingelegt.
Gegen den Gipfel der sieben führenden Industrienationen und Russlands (G8) war wochenlang protestiert worden. Einen Monat vor Treffen ging die Bundesanwaltschaft am 9. Mai 2007 mit einer Großaktion gegen die G8-Gegner vor. 900 Beamte durchsuchten 40 Wohnungen, Büros und Treffpunkte der linksautonomen Szene in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen und Niedersachsen. Sie beschlagnahmten zahlreiche Unterlagen. 21 Menschen standen im Verdacht, eine terroristische Vereinigung gegründet zu haben, um den Gipfel mit Brandanschlägen auf Autos und leerstehende Gebäude zu stören.
Nach dem BGH-Beschluss kann eine von den Beschuldigten eventuell gebildete Vereinigung nicht als terroristisch eingestuft werden, was die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft begründet hätte. Als Grund nennt der BGH die Neufassung des Terrorismusparagrafen 129 a im Jahr 2003. Voraussetzung für die Einordnung etwa von Brandanschlägen als Terrortat ist seither eine erhebliche Schädigung des Staates.
BGH bleibt restriktiv
Damit kam der BGH erneut zu einer restriktiven Auslegung, nachdem die rot-grüne Koalition den Terrorparagrafen auf EU-Vorgaben hin auf den Kernbereich terroristischer Gefährdungen begrenzt hatte. Zuletzt sorgte eine Grundsatzentscheidung im November für Schlagzeilen, nach der die linksextreme "Militante Gruppe" nicht mehr als terroristische Vereinigung eingestuft wird. In den 90er Jahren wurde noch gegen mehr als 1300 Personen wegen Terrorverdachts ermittelt, wobei es nicht einmal 40 Urteile auf Basis der Vorschrift gab.
Bei den G8-Gegnern fehlt es nach dem BGH-Beschluss auch an einer besonderen Bedeutung des Falls. Diese wäre zusätzlich für die Bundeszuständigkeit für eine kriminelle Vereinigung erforderlich. Angesichts dieser rechtlichen Gründe sei es für die Entscheidung letztlich ohne Bedeutung geblieben, ob sich die Beschuldigten überhaupt zu einer Vereinigung im strafrechtlichen Sinn zusammengeschlossen haben. Daran gebe es "nachhaltige Zweifel". Für die Verfolgung der Taten seien die Bundesländer zuständig, so der BGH. Die Aktionen der Globalisierungskritiker seien "nicht zu verharmlosen".
Die Bundesanwaltschaft wirft der Vereinigung zwölf Gewalttaten mit einem Schaden von 2,6 Mio. Euro vor. Betroffene und Kritiker hatten nach den Razzien von ungerechtfertigter Kriminalisierung gesprochen. Generalbundesanwältin Monika Harms verteidigte damals das Vorgehen gegen militante G8-Gegner, auch Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) bewertete die Razzien als richtig.
Grünen-Chefin Claudia Roth lobte das Urteil als "schallende Ohrfeige für die verantwortlichen Akteure". Der Geschäftsführer der Linken, Dietmar Bartsch, sagte: "Es wird zunehmend zu einem Problem, dass der BGH Entscheidungen der Bundesanwaltschaft kassieren muss, um Recht und Gerechtigkeit in Deutschland herzustellen."