Pressespiegel

Hier gibt es alle uns bekannten Artikel, Interviews, Kommentare, Audio- und Videodateien über "unser" Verfahren. Außerdem ist es möglich, sich Artikel extra anzeigen zu lassen, die wir sehr informativ finden, solche, die das Verfahren nur am Rande erwähnen und solche, die den Prozess behandeln. Im Februar 2010 haben wir eine Auswertung der Berichterstattung erstellt.

Exterrorverdächtige sind frei

Nach BGH-Entscheidung zum Terrorparagrafen 129a wollen ihn Kritiker abschaffen. Die drei mutmaßlichen Mitglieder der "militanten gruppe" (mg) sind frei. Florian L., Oliver R. und Axel H. sind am Donnerstag auf Kaution aus der Untersuchungshaft entlassen worden.

Terrorverdächtige wieder frei

Axel H., Florian L. und Olli R. sind frei. Gegen jeweils 30000 Euro Kaution konnten die Antimilitaristen nach vier Monaten Untersuchungshaft am Donnerstag das Gefängnis Berlin-Moabit verlassen.

Ein fast normales Strafverfahren

Das BGH hat die Hürden für die Anwendung des Terrorparagrafen 129a heraufgesetzt. Eine Entscheidung, die längst überfällig war, meinen die Anwälte der drei Beschuldigten, die seit Ende Juli unter verschärften Bedingungen in Haft sitzen.

Exterrorverdächtige sind frei. Nach BGH-Entscheidung zum Terrorparagrafen 129a wollen ihn Kritiker abschaffen

Die drei mutmaßlichen Mitglieder der "militanten gruppe" (mg) sind frei. Florian L., Oliver R. und Axel H. sind am Donnerstag auf Kaution aus der Untersuchungshaft entlassen worden.

Entscheidung des BGH: "militante gruppe" keine Terror-Truppe

Der Bundesgerichtshof stuft die linksgerichtete "militante gruppe" nicht als terroristische Vereinigung ein -- ihre Anschläge sind zu harmlos.

"Keine staatsgefährdenden Ziele"

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Haftbefehle gegen drei mutmaßliche Mitglieder der "militanten gruppe" (mg) außer Vollzug gesetzt. Der Staatsschutzsenat des BGH sieht die Gruppierung laut einer Entscheidung vom 28. November nicht als terroristische, sondern nur als kriminelle Vereinigung an. Er begründete dies damit, dass die ihr zugeschriebenen Taten keine staatsgefährdenden Ziele verfolgten und den Staat nicht erheblich schädigten.

Behörden in Bewegung

Die Entscheidung darüber, ob es sich bei der »Militanten Gruppe« um eine »terroristische Vereinigung« handelt, steht unmittelbar bevor.

Brandanschläge sind kein Terrorismus

Bei den Ermittlungen gegen die linksgerichtete "militante gruppe" (mg), die Brandanschläge verübt haben soll, musste die Bundesanwaltschaft eine Niederlage einstecken. Der Bundesgerichtshof (BGH) widersprach gestern der Einschätzung der Karlsruher Ermittler, die mg sei eine terroristische Gruppe.

[blog] militante gruppe ist nicht 129a

Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass es sich bei der sogenannten "militanten gruppe" (mg) nicht um eine terroristische Vereinigung handelt, sondern lediglich um eine kriminelle Vereinigung. Ob jetzt die Bundesstaatsanwaltschaft aufhört, mit dem ganzen 129a-Kram kafkaeske Szenarien durchzuspielen, ist noch unklar.

Ankläger ausgebremst

Die von der Bundesanwaltschaft (BAW) besonders im Zusammenhang mit den Protesten gegen den G-8-Gipfel in Heiligendamm geschürte Terroristenhysterie hat einen deutlichen Dämpfer verpaßt bekommen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Mittwoch in Karlsruhe, daß die »militante gruppe« (mg) keine terroristische Vereinigung sei.

militante gruppe nur noch »kriminell«

»Terrorismus« erst bei erheblicher Staatsgefährdung / BGH setzt Haftbefehle außer Vollzug Der Bundesgerichtshof hat die Hürden für die Bewertung politisch motivierter Brandanschläge als »Terrorismus« höher gelegt. Nach einer gestern veröffentlichten Entscheidung wird die »militante gruppe« nicht mehr als »terroristische Vereinigung« eingestuft. Die Richter setzten die Untersuchungshaft gegen drei Beschuldigte gegen Auflagen außer Vollzug.

Karlsruhe: Bundesgerichtshof präzisiert Terrorbegriff

Voraussetzung für Terrorismus ist, dass ein erheblicher Schaden für den Staat damit verbunden sein muss. Die "Militante Gruppe" kann lediglich als kriminell eingestuft werden.

[video/blog] So schnell ist man ein Terrorist

Brandanschläge auf Autos sind keine Gefahr für den Rechtsstaat. Wer einen Molotowcocktail wirft, begeht zunächst einmal eine Straftat keinen Terrorakt. Das hat der Bundesgerichtshof mit seinem Beschluss von gestern noch einmal klargestellt.

Urteil zur "militanten Gruppe": Die Terrorjagd war illegal

Die "militante gruppe" ist - trotz Brandanschlägen - keine terroristische Vereinigung. Sagt der Bundesgerichtshof und hebt Haftbefehle gegen drei mutmaßliche Mitglieder auf. VON CHRISTIAN RATH

Einser-Jurist

Gestern hat der 3. Senat des Bundesgerichtshofes (BGH) Klartext gesprochen: Die militante gruppe (mg) sei »lediglich eine kriminelle und keine terroristische Vereinigung«. Im Fall des Soziologen Andrej Holm hatte sich der vorsitzende Richter Klaus Tolksdorf noch jeglicher Wertung enthalten. Gegen Holm bestehe kein »dringender Tatverdacht«, Mitglied der mg zu sein, so der BGH damals. Eine Personalie des vorsitzenden Richters.

[blog] Hoffnungsschimmer: Gerichte

Die Gewaltenteilung scheint zu funktionieren. In den letzten zwei Tagen haben Gerichte knapp ein halbes Dutzend Entscheidungen produziert, die irgendeine Art von verfassungswidrigem, unfairen, totalitären oder hirnrissigem Riesenunsinn verhindert haben.

[audio] Pressekonferenz, Rohmaterial, Beitrag und Interviews

In Sachen des umstrittenen Paragrafen 129a gabs seit gestern mächtig Wirbel. Zum einen wurde der Haftbefehl gegen die Angeklagten ausgesetzt. Zum anderen gilt die mg nach einem Gerichtsbeschluss nun nicht mehr als terroristische Vereinigung. Das sind, zugegeben, Entwicklungen, die nicht unbedingt zu erwarten waren. Deshalb gabs heute auch gleich ne Pressekonferenz vom Bündnis für die Einstellung des § 129a-Verfahren.

[audio] Ausserkraftsetzung der Haftbefehle - Zur BGH Entscheidung

Da die Qualität der Liveübertragung von der PK aus Berlin sehr schlecht war: Hier ein zusammenfassendes Gespräch.

Mutmaßliche Mitglieder der Militanten Gruppe kommen frei

Karlsruhe: Drei mutmaßliche Mitglieder der linksextremen Militanten Gruppe kommen vorerst frei.

Nie mehr weiße C6-Briefumschläge

"Die Aktion (...) zeigt, was heute rechtlich möglich ist in einem Land, das sich der Freiheit, insbesondere der Pressefreiheit, angeblich so verpflichtet fühlt", giftet Carsten Erdmann, Chefredakteur der Berliner Morgenpost, am 9. November auf der ersten Seite. Die Empörung war in den Redaktionsstuben der Hauptstadt laut vernehmbar.