Pressespiegel

Hier gibt es alle uns bekannten Artikel, Interviews, Kommentare, Audio- und Videodateien über "unser" Verfahren. Außerdem ist es möglich, sich Artikel extra anzeigen zu lassen, die wir sehr informativ finden, solche, die das Verfahren nur am Rande erwähnen und solche, die den Prozess behandeln. Im Februar 2010 haben wir eine Auswertung der Berichterstattung erstellt.

Urteil des Bundesgerichthofs "mg" keine Terrorgruppe

Politisch motivierte Brandanschläge gelten künftig nur bei einer erheblichen Gefährdung des Staates als Terrorismus. Nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) wird die linksextreme "militante gruppe" (mg) nicht mehr als terroristische Vereinigung eingestuft. Zugleich setzte das Karlsruher Gericht die Haftbefehle gegen drei mutmaßliche mg- Mitglieder außer Vollzug.

Urteil des Bundesgerichtshofs BGH: "Militante Gruppe" keine terroristische Vereinigung

Politisch motivierte Brandanschläge gelten künftig nur bei einer erheblichen Gefährdung des Staates als Terrorismus. Nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) wird die linksextreme "Militante Gruppe" (MG) nicht mehr als terroristische Vereinigung eingestuft. Zugleich setzte das Karlsruher Gericht die Haftbefehle gegen drei mutmaßliche MG-Mitglieder außer Vollzug.

BGH-Urteil: Höhere Hürden für Terrorstrafbarkeit [Kommentare online!]

Politisch motivierte Brandanschläge gelten künftig nur bei einer erheblichen Gefährdung des Staates als Terrorismus. Nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs wird die linksextreme "Militante Gruppe" nicht mehr als terroristische Vereinigung eingestuft.

Urteil zu "militanter gruppe"

Die linksextreme "militante gruppe" (mg) gilt nicht mehr als terroristische Vereinigung. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden.

Verfahren gegen "militante gruppe": Keine terroristische Vereinigung

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Die "militante gruppe" ist keine terroristische Vereinigung. Drei mutmaßliche "mg"-Aktivisten werden aus der Untersuchungshaft entlassen.

BGH-Urteil: "Militante Gruppe": Haftbefehle aufgehoben

Sie hatten versucht einen Brandanschlag auf Bundeswehrfahrzeuge durchzuführen. Nun entschied der Bundesgerichtshof: Die linksgerichtete "Militante Gruppe" ist keine terroristische Vereinigung.

Übersicht der Kurz- und Agenturmeldungen zur BHG-Entscheidung vom 28.11.2007

Übersicht der Kurz- und Agenturmeldungen zur BHG-Entscheidung vom 28.11.2007.

afp: BGH: "militante gruppe" ist keine terroristische Vereinigung
http://afp.google.com/article/ALeqM5h7XKy79BjB8fxiwzTfcBTgsAfCaQ

welt online ticker: BGH setzt Haftbefehle gegen «militante gruppe» außer Vollzug
http://newsticker.welt.de/index.php?channel=new&module=dpa&id=16274928

n24: Keine Haftbefehle gegen "militante gruppe"
http://www.n24.de/politik/article.php?articleId=171152&teaserId=176656

rbb online; Urteil zu "militanter gruppe"
http://www.rbb-online.de/_/nachrichten/politik/beitrag_js

militante gruppe nur noch »kriminell«

»Terrorismus« erst bei erheblicher Staatsgefährdung / BGH setzt Haftbefehle außer Vollzug. Der Bundesgerichtshof hat die Hürden für die Bewertung politisch motivierter
Brandanschläge als »Terrorismus« höher gelegt. Nach einer gestern veröffentlichten Entscheidung wird die »militante gruppe« nicht mehr als »terroristische Vereinigung« eingestuft. Die Richter setzten die Untersuchungshaft gegen drei Beschuldigte gegen Auflagen außer Vollzug.

BGH: Terroristen nur Kriminelle

Am heutigen Mittwoch hat der Bundesgerichtshof bekannt gegeben, dass drei junge Männer, die am 31. Juli wegen des dringenden Tatverdachts der Brandstiftung und darüber hinaus als Mitglieder einer terroristischen Vereinigung verhaftet wurden, nur Kriminelle sind.

Ankläger ausgebremst:

Die von der Bundesanwaltschaft (BAW) besonders im Zusammenhang mit den Protesten gegen den G-8-Gipfel in Heiligendamm geschürte Terroristenhysterie hat einen deutlichen Dämpfer verpaßt bekommen.
Von Rainer Balcerowiak

BKA speichert Besucher-IP-Adressen seit 2001

Das Bundeskriminalamt (BKA) speichert seit Juli 2001 "anlassbezogen" die IP-Adressen von Besuchern seiner Homepage. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion mit.

Das Schweigen der Bürgerrechtler

Vor 20 Jahren überfiel die Staatssicherheit eine Druckerei der DDR-Opposition. Stasiakten aus solchen Razzien verwendet derzeit das BKA bei Ermittlungen im linken Milieu. Doch die Oppositionellen wollen sich zu derartigen Vorfällen lieber nicht äußern.

[audio] Von der Logik von 129a-Verfahren - Gespräch mit Andrej Holm

Er wurde Festgenommen. Per Hubschrauber zum Bundesgerichtshof nach Karlsruhe verbracht und dem Ermittlungsrichter vorgestellt. Er verwandelte sich in den Fall Andrej H. Aus den Ermittlungsakten geht hervor, dass die Bundesanwaltschaft seit über einem Jahr gegen ihn und drei Freunde ermittelt - wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Der Verdacht? So schlimme Dinge wie die "intellektuelle Kapazität, einen Text schreiben zu können" oder "Begriffe wie Prekarisierung benutzen zu können". Das waren die Indizien für die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Alex von Radio Corax sprach mit Andrej Holm.

Bundeskriminalamt speichert seit Jahren IP-Adressen von BKA-Website-Besuchern

In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP erklärte die Bundesregierung am 30. Oktober, dass das Bundeskriminalamt die IP-Adressen von Besuchern einer Fahndungsseite lediglich "anlassbezogen" im Rahmen einer Strafverfolgung speichere.

Im Kreis. Von der Logik von 129a-Verfahren

Von der Logik von 129a-Verfahren - statt Straftaten aufzudecken, werden Verdächtige geschaffen.

Die gespenstische Brandserie: Schon 101 Anschläge auf Autos

Die Meldungen aus dem Polizeipräsidium sind immer nur drei, vier Zeilen lang: „In der Nacht zündeten Unbekannte in der XY-Straße ein Fahrzeug der Marke ABC an. Da ein politischer Hintergrund nicht auszuschließen ist, hat der Polizeiliche Staatsschutz die Ermittlungen übernommen.“ Gestern musste die Polizei vier dieser Meldungen schreiben:

Schweres Geschütz aus dunklen Zeiten

Der umstrittene Anti-Terror-Paragraf 129a wird gegen G8-Gegner und Linksextremisten in Stellung gebracht.

Aus Mangel an Beweisen

m Frühsommer 2007 häuften sich die Erfolgsmeldungen aus dem Hause von Generalbundesanwältin Monika Harms. Nach sechs frustrierenden Jahren verhafteten die Ermittler erstmals vermeintliche Mitglieder der vermeintlich linksextremistischen "militanten gruppe" (mg).Ihnen allen glaubt die Bundesanwaltschaft die Bildung einer terroristischen Vereinigung nach Paragraf 129a nachweisen zu können. Gut möglich, dass davon nun wenig übrig bleiben wird.

Militante Gruppe: Sind das wirklich Terroristen?

Vor sechs Jahren wurde die "Militante Gruppe" als terroristische Vereinigung eingestuft. Seither ermitteln Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalamt gegen die vor allem in Berlin aktive Truppe. Doch die Erfolge sind bescheiden. Dazu droht den Ermittlern nun auch noch eine weitere peinliche Pleite.

Polizei meldet den 100. Brandanschlag

Die Anschläge richten sich gegen die Autos von Großkonzernen und private Luxuskarossen - seit Monaten gehen in Berlin immer wieder Fahrzeuge in Flammen auf. Nun hat diese Serie einen neuen Höhepunkt erreicht.