BGH-Urteil: "Militante Gruppe": Haftbefehle aufgehoben

Sie hatten versucht einen Brandanschlag auf Bundeswehrfahrzeuge durchzuführen. Nun entschied der Bundesgerichtshof: Die linksgerichtete "Militante Gruppe" ist keine terroristische Vereinigung.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Haftbefehle gegen drei mutmaßliche Mitglieder der "Militanten Gruppe" (MG) außer Vollzug gesetzt. Die Beschuldigten seien zwar der Zugehörigkeit zur "MG" "dringend verdächtig", betonte das Gericht in Karlsruhe. Dies begründe jedoch nicht den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Darauf hatte der Generalbundesanwalt die Beantragung der Haftbefehle gestützt. Er stuft die "MG" als linksextremistische, gewaltbereite Organisation ein. Dagegen sah der BGH die Gruppierung nur als "kriminelle Vereinigung" an.

Die drei Männer sollen in der Nacht des 31. Juli 2007 versucht haben, in Brandenburg/Havel drei Lkw der Bundeswehr in Brand zu setzen. Sie wurden am 1. August in unmittelbarer Tatortnähe festgenommen. Gegen die Haftbefehle legten die Beschuldigten Beschwerde ein.

Der BGH-Senat hatte bereits am 24. Oktober den Haftbefehl gegen den Berliner Soziologen Andrej H. aufgehoben. Dem an der Humboldt-Universität beschäftigten Wissenschaftler war ebenfalls vorgeworfen worden, sich an der "Militanten Gruppe" beteiligt zu haben. Der BGH hielt es aber schon damals für nicht sehr wahrscheinlich, dass Andrej H. Mitglied einer "terroristischen Vereinigung" ist. (ae/ddp/dpa)