Bundeskriminalamt speichert seit Jahren IP-Adressen von BKA-Website-Besuchern
Eine Feststellung der Anschlussinhaber erfolge nur bei den IP-Adressen, "die eine signifikante Zugriffsfrequenz aufweisen". Die Speicherung der IP-Adressen bei den meisten Ministerien und nachgeordneten Behörden wurde zudem mit Sicherheitsvorkehrungen begründet. Die Webseiten seien kontinuierlichen Angriffen ausgesetzt. Die IP-Adressen müssten gespeichert werden, um Angriffsmuster zu erkennen und Abwehrmaßnahmen einzuleiten.
Die FDP ging nach einem Artikel des Tagesspiegel davon aus, dass das BKA seit 2004 nur die IP-Adressen der Besucher der Webseite über die "militante Gruppe" gespeichert und dies auch trotz des Urteils des Amtsgerichts Berlin weiter gemacht habe, das dem Bundesjustizministerium und damit auch anderen Behörden die Speicherung von personenbezogenen Daten über den jeweiligen Nutzungsvorgang hinaus untersagt hat.
Auf eine Anfrage der Linksfraktion erklärte die Bundesregierung am 7. November, dass das BKA bereits seit Juli 2001 "anlassbezogen IP-Adressen im Rahmen einzelner Ermittlungsverfahren protokolliert". Die Daten würden aber nicht über die Dauer der Ermittlungsverfahren hinaus gespeichert (die sich aber über Jahre hinziehen können). Über die Menge der gespeicherten Daten könne man keine Auskunft geben, weil diese gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz nach Abschluss des Strafverfahrens gelöscht würden. Die Daten identifizierter Personen wurden mit anderen polizeilichen Datenbanken abgeglichen.
Die Bundesregierung hat gegenüber der Praxis, wie sie schreibt, keine Bedenken. Das Bundesjustizministerium und das Ministerium für Bildung und Forschung hätten zwar aufgehört, die IP-Adressen der Webseitenbesucher zu speichern, das Urteil des Amtsgerichts Berlin habe aber noch nicht abschließend geklärt, ob IP-Adressen personenbezogene Daten seien.
Ulla Jelpke, die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, kommentierte die Antwort der Bundesregierung ironisch: "Das BKA geht anscheinend davon aus, dass sich mutmaßliche TäterInnen fortlaufend über den Stand des Ermittlungsverfahrens informieren. Selbstverständlich von ihren privaten Rechnern, ohne Anonymisierung - wie Schwerverbrecher das so machen ..." (fr/Telepolis)