Verfahren gegen "militante gruppe": Keine terroristische Vereinigung

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Die "militante gruppe" ist keine terroristische Vereinigung. Drei mutmaßliche "mg"-Aktivisten werden aus der Untersuchungshaft entlassen.

Die "mg" kann jetzt nur noch als kriminelle Vereinigung verfolgt werden.

*BERLIN/KARLSRUHE taz/afp* Die linksgerichtete "militante gruppe" ("mg" ) ist keine terroristische Vereinigung. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss.

In ihrer Begründung präzisierten die Karlsruher Richter zugleich die Voraussetzungen für die Einstufung einer Gruppe als terroristische Vereinigung. Voraussetzung dafür ist laut BGH, dass die Taten solch einer Gruppe dafür geeignet sein müssen "die Bundesrepublik Deutschland erheblich zu schädigen".

Dazu reichten die von der "militanten gruppe" verübten Brandanschläge aber nicht aus. Sie könne deshalb nur als kriminelle Vereinigung verfolgt werden. Der BGH entließ damit drei mutmaßliche Gruppenmitglieder unter Auflagen aus der Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft hatte mehrere Ermittlungsverfahren gegen vermeintliche "mg" -Aktivisten wegen "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung" geführt. Ende August waren vier Berliner unter dem Verdacht der "mg"-Mitgliedschaft verhaftet worden.

Drei von ihnen hatten versucht Bundeswehrlaster anzuzünden, der Soziologe Andrej Holm galt als intellektueller Hintermann. Ende Oktober war der Haftbefehl gegen den Berliner Wissenschaftler vom BGH als rechtswidrig aufgehoben worden - es bestehe kein dringender Tatverdacht, dass Holm Mitglied der Gruppierung sei.

Anfang November war die "militante Gruppe" erneut in Schlagzeilen geraten, als Beamte des Bundeskriminalamtes im Mai in einem Postzentrum Briefe auf der Suche nach Bekennerschreiben der "mg" die Post an vier Berliner Zeitungsredaktionen durchsucht hatten.