Pressespiegel

Hier gibt es alle uns bekannten Artikel, Interviews, Kommentare, Audio- und Videodateien über "unser" Verfahren. Außerdem ist es möglich, sich Artikel extra anzeigen zu lassen, die wir sehr informativ finden, solche, die das Verfahren nur am Rande erwähnen und solche, die den Prozess behandeln. Im Februar 2010 haben wir eine Auswertung der Berichterstattung erstellt.

[video] BGH-Beschluss zur "Militanten Gruppe"

Linksextrem heißt nicht gleich terroristisch. Das haben die obersten Richter in Karlsruhe klargestellt.

Bundesrichter Winkler zum"mg"-Urteil: "Ein schmaler Grat"

Der frühere Bundesrichter Walter Winkler begrüßt das Urteil, "plakative" Brandanschläge nicht als Terrorismus zu werten. Sympathiewerbung für Terroristen falle nicht darunter.

Mitglieder der "Militanten Gruppe" freigelassen

Die linksextreme "Militante Gruppe" gilt nicht mehr als terroristische Vereinigung. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Die Haftbefehle dreier mutmaßlicher Mitglieder der Organisation, die einen Brandanschlag auf Bundeswehrfahrzeuge versucht hatten, wurden außer Vollzug gesetzt.

Militante Gruppe ist keine Terrorvereinigung

Die linksextreme "militante gruppe" (mg) gilt nicht mehr als terroristische Vereinigung. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe entschieden.

BGH-Urteil: Höhere Hürden für Terrorstrafbarkeit

Politisch motivierte Brandanschläge gelten künftig nur bei einer erheblichen Gefährdung des Staates als Terrorismus. Nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs wird die linksextreme "Militante Gruppe" nicht mehr als terroristische Vereinigung eingestuft.

Bundesgerichtshof: Brandsatzwerfen ist noch nicht Terrorismus

Es ist eine höchstrichterliche Schlusspointe zum ablaufenden RAF-Gedenkjahr: Am Mittwoch hat der Bundesgerichtshof (BGH) über die Haftbefehle gegen drei mutmaßliche Linksterroristen entschieden - und dabei festgestellt, dass die große Münze Terrorismus auf notorische Brandsatzwerfer nicht passt.

Bundesrichter sehen "militante gruppe" nicht als Terrorvereinigung

Es ist ein erheblicher Rückschlag für die Bundesanwaltschaft: Der Bundesgerichtshof stuft die linksgerichtete "militante gruppe" nicht als terroristische Vereinigung ein - und setzte gleichzeitig Haftbefehle gegen drei Mitglieder außer Vollzug.

"Harms hat kein Augenmaß"

Die Nachricht war eine Ohrfeige für Generalbundesanwältin Monika Harms: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die linksextreme "Militante Gruppe" nicht mehr als terroristische Vereinigung eingestuft werden darf. stern.de sprach darüber mit dem Politikwissenschaftler Peter Grottian.

"Militante Gruppe" ist nicht terroristisch

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Die linksextreme "Militante Gruppe" wird nicht mehr als terroristische Vereinigung eingestuft - drei Haftbefehle wurden außer Vollzug gesetzt.

BGH-Urteil zu „Militante Gruppe“„Keine terroristische Vereinigung“

Der Bundesgerichtshof hat die Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder der „Militanten Gruppe“ gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Obwohl die Tätigkeit der Gruppe darauf ausgerichtet sei, Brandanschläge gegen Gebäude und Fahrzeuge staatlicher Institutionen sowie privater Unternehmen zu begehen, könne sie nicht als terroristische Vereinigung eingestuft werden. Die Männer waren festgenommen worden, als sie nach Ansicht der Ermittler versuchten, drei Lastwagen der Bundeswehr anzuzünden.

„Brandsatzwerfen ist noch nicht Terrorismus”

Es ist eine höchstrichterliche Schlusspointe zum ablaufenden RAF-Gedenkjahr: Am Mittwoch hat der Bundesgerichtshof (BGH) über die Haftbefehle gegen drei mutmaßliche Linksterroristen entschieden - und dabei festgestellt, dass die große Münze Terrorismus auf notorische Brandsatzwerfer nicht passt.

BGH formuliert strenge Auflagen für §129a-Verfahren

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil gegen mutmaßliche Mitglieder der "militanten gruppe" herausgestellt, dass Ermittlungen nach dem §129a nur gegen terroristische Vereinigungen geführt werden können, wenn diese objektiv die Bevölkerung einschüchtern, Behörden nötigen oder den Staat in seinen Grundfesten erschüttern.
Peter Nowak

Keine terroristische Vereinigung - BGH setzt Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder der «militanten gruppe» aus

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Haftbefehle gegen drei mutmaßliche Mitglieder der «militanten gruppe» (mg) außer Vollzug gesetzt. Der Staatsschutzsenat des BGH sieht die Gruppierung laut einer Entscheidung vom Mittwoch nicht als terroristische, sondern nur als kriminelle Vereinigung an. Er begründete dies damit, dass die ihr zugeschriebenen Taten keine staatsgefährdenden Ziele verfolgten und den Staat nicht erheblich schädigten.
Von Christina Schultze

"Militante Gruppe" keine terroristische Vereinigung

Politisch motivierte Brandanschläge gelten künftig nur bei einer erheblichen Gefährdung des Staates als Terrorismus.

BGH: «militante gruppe» ist keine terroristische Vereinigung

Die linksgerichtete «militante gruppe» (mg) ist keine terroristische Vereinigung. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss.

BGH setzt Haft mutmaßlicher Mitglieder der Militanten Gruppe aus

Linksextreme Organisation laut Karlsruher Richter keine Terrorvereinigung.Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Haftbefehle gegen drei mutmaßliche Mitglieder der linksextremen Militanten Gruppe gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Die Taten der Gruppe seien nicht geeignet, die Bundesrepublik erheblich zu schädigen, entschied der 3. Strafsenat am Mittwoch.

Bundesrichter Winkler zum"mg"-Urteil: "Ein schmaler Grat"

Der frühere Bundesrichter Walter Winkler begrüßt das Urteil, "plakative" Brandanschläge nicht als Terrorismus zu werten. Sympathiewerbung für Terroristen falle nicht darunter.

Die "militante Gruppe" ist keine neue RAF: Das beschränkte Terror-Stigma

Nicht jeder militante Widerstand gegen die herrschenden Verhältnisse ist Terror. Das hat der Bundesgerichtshof nun in aller Deutlichkeit klargestellt. Wenn eine Gruppe von Linksradikalen nur Bundeswehrlaster anzündet und leere Gebäude in Brand setzt, verbreitet dies weder in der Bevölkerung noch im Staatsapparat Angst und Schrecken. Eher handelt es sich dabei um Propaganda mit kriminellen Mitteln.
KOMMENTAR VON CHRISTIAN RATH

[audio] myterrorist.gov - Hausbesuche im "Kampf gegen den Terrorismus" (Mitschnitt NGBK)

Mitschnitt der Diskussion nach einem Filmausschnitt zu einem "Antiterror"-Verfahren in den USA. ReferentInnen waren: Constanze Altmann (globale-Kollektiv, arbeitet zu Kunst-Interventionen als politische Praxis), Christina Clemm (Anwältin von Andrej Holm), Claudia Grothe (Bündnis für die Einstellung des §129a-Verfahrens), Tobias Singelnstein (Co-Autor des Buches 'Die Sicherheitsgesellschaft. Soziale Kontrolle im 21. Jahrhundert')

BGH formuliert strenge Auflagen für 129a-Verfahren

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil gegen mutmaßliche Mitglieder der "militanten gruppe" herausgestellt, dass Ermittlungen nach dem §129a nur gegen terroristische Vereinigungen geführt werden können, wenn diese objektiv die Bevölkerung einschüchtern, Behörden nötigen oder den Staat in seinen Grundfesten erschüttern.