"Militante Gruppe" ist nicht terroristisch

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Die linksextreme "Militante Gruppe" wird nicht mehr als terroristische Vereinigung eingestuft - drei Haftbefehle wurden außer Vollzug gesetzt.

Die linksextreme "Militante Gruppe" (MG) gilt nicht mehr als terroristische Vereinigung. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt entschieden. Das Karlsruher Gericht hatte über die Haftbeschwerden dreier mutmaßlicher Mitglieder der Gruppierung zu urteilen, die Ende Juli nach einem versuchten Brandanschlag auf Bundeswehrfahrzeuge in Brandenburg festgenommen worden waren. Die Haftbefehle wurden außer Vollzug gesetzt. Die zwischen 35 und 46 Jahre alten Männer waren seit Anfang August in Haft.

Die "Militante Gruppe" hat sich seit 2001 zu mehr als zwei Dutzend militanter Aktionen vor allem im Raum Berlin bekannt. Ein weiterer Haftbefehl gegen einen Berliner Soziologen, der aus Sicht der Bundesanwaltschaft die Bekennerschreiben verfasst haben soll, war vor vier Wochen vom BGH mangels dringenden Tatverdachts aufgehoben worden.