Militante Gruppe ist keine Terrorvereinigung
Nach Einschätzung des Gerichts sind die Beschuldigten zwar der Tat und der Zugehörigkeit zu der Gruppe dringend verdächtig. Dies begründe jedoch in rechtlicher Hinsicht nicht den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, sondern nur der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Nach der gesetzlichen Neufassung sei der Terrorismusparagraf nur noch anwendbar, wenn die Taten staatsgefährdende Ziele erreichen und darüber hinaus einen Staat oder eine internationale Organisation erheblich schädigen könnten.
Die "militante gruppe" hat sich seit 2001 zu mehr als zwei Dutzend militanter Aktionen vor allem im Raum Berlin bekannt. Ein weiterer Haftbefehl gegen einen Berliner Soziologen, der aus Sicht der Bundesanwaltschaft die Bekennerschreiben verfasst haben soll, war vom BGH bereits mangels dringenden Tatverdachts aufgehoben worden.