Bundesrichter sehen "militante gruppe" nicht als Terrorvereinigung

Es ist ein erheblicher Rückschlag für die Bundesanwaltschaft: Der Bundesgerichtshof stuft die linksgerichtete "militante gruppe" nicht als terroristische Vereinigung ein - und setzte gleichzeitig Haftbefehle gegen drei Mitglieder außer Vollzug.
Die linksgerichtete "militante gruppe" ("mg") ist keine terroristische Vereinigung - so entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem heute veröffentlichten Beschluss. Darin präzisierten die Karlsruher Richter zugleich die Voraussetzungen für die Einstufung einer Organisation als terroristische Vereinigung. Voraussetzung dafür ist laut BGH, dass die Taten solch einer Gruppe geeignet sein müssen, die Bundesrepublik "erheblich zu schädigen". Dazu reichten die von der "mg" verübten Brandanschläge aber nicht aus. Sie könne daher nur als kriminelle Vereinigung verfolgt werden.
Mit dem Beschluss entließ der BGH drei mutmaßliche Mitglieder der "militanten Gruppe" unter Auflagen aus der Untersuchungshaft. Den außer Vollzug gesetzten Haftbefehl änderte das Gericht zugleich auf den Verdacht der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und der versuchten Brandstiftung ab. Die drei Männer waren Anfang August bei dem Versuch verhaftet worden, in Brandenburg mehrere Lastwagen der Bundeswehr in Brand zu stecken. Sie saßen seitdem wegen Terrorverdachts in Untersuchungshaft (mehr...).
Der BGH-Senat hatte bereits am 24. Oktober den Haftbefehl gegen den Berliner Soziologen Andrej H. aufgehoben (mehr...). Dem an der Humboldt-Universität beschäftigten Wissenschaftler war ebenfalls vorgeworfen worden, sich an der "militanten gruppe" beteiligt zu haben. Der BGH hielt es aber schon damals für nicht sehr wahrscheinlich, dass Andrej H. Mitglied einer "terroristischen Vereinigung" ist.
"mg" werden zahlreiche Brandanschläge zur Last gelegt
Die Bundesanwaltschaft stufte die "mg" bislang als eine terroristische Vereinigung ein, die durch militante Aktionen die staatlichen Strukturen zerstören und an ihrer Stelle eine kommunistische Weltordnung errichten wolle. Der im Verfassungsschutzbericht erwähnten Gruppe werden unter anderem Brandanschläge auf das Sozialgericht Berlin-Moabit im Mai 2006 und auf das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin im November 2006 zur Last gelegt. Weitere Anschläge richteten sich demnach gegen öffentliche Einrichtungen wie Bezirks-, Finanz-, Arbeits- und Sozialämter sowie Polizei- und Justizeinrichtungen im Raum Berlin.
Der BGH korrigierte nun diese Einschätzung. Zwar handele es sich bei den Brandanschlägen der Gruppe "um potentiell terroristische Delikte". Seit der Neufassung des Paragrafen 129a zu terroristischen Vereinigungen müssen solche Taten allerdings dazu bestimmt sein, "durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen" einen Staat erheblich zu schädigen. Mit dieser Einschränkung habe der Gesetzgeber die Voraussetzungen für das Vorliegen einer terroristischen Vereinigung "bewusst deutlich eingeschränkt". Die "mg" könne deshalb nur als kriminelle Vereinigung angesehen werden.
Ein Sprecher der Bundesanwaltschaft verwies darauf, dass die Behörde dem BGH zufolge wegen der "besonderen Bedeutung des Falles" weiter für die Ermittlungen zuständig ist. In der Regel ist die Bundesanwaltschaft nur für die Ermittlungen gegen terroristische, nicht aber gegen kriminelle Vereinigungen zuständig.
Geteiltes Echo im politischen Berlin
Der Beschluss traf bei der Opposition im Bundestag auf ein geteiltes Echo. Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP, Jörg van Essen, warnte davor, Terrorismus nun zu verharmlosen. Der Gesetzgeber müsse nun prüfen, ob künftig Sabotageakte gegen Wirtschaftsunternehmen oder Anschläge auf öffentliche Einrichtungen womöglich doch als terroristischer Akt verfolgt werden müssen, erklärte van Essen.
Demgegenüber vertrat der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Jerzy Montag, die Auffassung, das Gericht habe "in richtiger Weise die Intention des rot-grünen Gesetzgebers aus dem Jahre 2003 gewürdigt, nicht jedes nächtliche Zündeln mit Terrorismus gleichzusetzen". Nach Ansicht des rechtspolitischen Sprechers der Linken-Fraktion, Wolfgang Neskovic, erinnerte der BGH Generalbundesanwältin Monika Harms "an die Selbstverständlichkeit", dass versuchte Brandanschläge "unmöglich dazu geeignet sein können, die Bundesrepublik im Sinne des Gesetzes erheblich zu schädigen".