Keine terroristische Vereinigung - BGH setzt Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder der «militanten gruppe» aus

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Haftbefehle gegen drei mutmaßliche Mitglieder der «militanten gruppe» (mg) außer Vollzug gesetzt. Der Staatsschutzsenat des BGH sieht die Gruppierung laut einer Entscheidung vom Mittwoch nicht als terroristische, sondern nur als kriminelle Vereinigung an. Er begründete dies damit, dass die ihr zugeschriebenen Taten keine staatsgefährdenden Ziele verfolgten und den Staat nicht erheblich schädigten.
Von Christina Schultze

Karlsruhe (ddp-bln). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Haftbefehle gegen drei mutmaßliche Mitglieder der «militanten gruppe» (mg) außer Vollzug gesetzt. Der Staatsschutzsenat des BGH sieht die Gruppierung laut einer Entscheidung vom Mittwoch nicht als terroristische, sondern nur als kriminelle Vereinigung an.

Er begründete dies damit, dass die ihr zugeschriebenen Taten keine staatsgefährdenden Ziele verfolgten und den Staat nicht erheblich schädigten.
Die Beschuldigten seien allerdings der Zugehörigkeit zu der Organisation «dringend verdächtig», stellte das Gericht in Karlsruhe weiter fest. Die drei Männer sollen in der Nacht des 31. Juli 2007 versucht haben, in Brandenburg/Havel drei Lkw der Bundeswehr in Brand zu setzen. Sie wurden am 1. August in unmittelbarer Tatortnähe festgenommen. Gegen die Haftbefehle legten die Beschuldigten Beschwerde ein, über die der BGH jetzt entschied. Sie seien «gegen eine Kaution in Höhe von 30 000 Euro und weitere Auflagen bis auf weiteres außer Vollzug gesetzt» worden, teilte ein Sprecher des Generalbundesanwalts mit.

Obwohl die Betätigung der «mg» darauf ausgerichtet sei, Brandanschläge gegen Gebäude und Fahrzeuge staatlicher Organisationen sowie privatwirtschaftlicher Unternehmen und sonstiger Einrichtungen zu begehen, «kann die Gruppierung nicht als terroristische Vereinigung eingestuft werden», erklärte der BGH. Dies wäre nach einer Neufassung der Vorschrift aus dem Jahr 2003 nur noch dann der Fall, wenn die Straftaten dazu bestimmt seien, «im Einzelnen aufgezählte staatsgefährdende Ziele zu erreichen und darüber hinaus durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat oder eine internationale Organisation erheblich zu schädigen», so der Gerichtshof.

Der zuständige BGH-Senat habe aber entschieden, dass es sich bei den Brandanschlägen um ein «Staatsschutzdelikt von besonderem Gewicht» handele und der Generalbundesanwalt die Ermittlungen «zu Recht führt», erklärte dazu ein Sprecher des Generalbundesanwalts. Die Verfolgung der Straftaten der «mg» bleibe deshalb in dessen Zuständigkeit.

Der BGH-Senat hatte bereits am 24. Oktober den Haftbefehl gegen den Berliner Soziologen Andrej H. aufgehoben. Dem an der Humboldt-Universität beschäftigten Wissenschaftler war ebenfalls vorgeworfen worden, sich an der «militanten gruppe» beteiligt zu haben. Der BGH hielt es aber schon damals für nicht sehr wahrscheinlich, dass Andrej H. Mitglied einer «terroristischen Vereinigung» ist.