BGH setzt Haft mutmaßlicher Mitglieder der Militanten Gruppe aus
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Haftbefehle gegen drei mutmaßliche Mitglieder der linksextremen Militanten Gruppe gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Die Taten der Gruppe seien nicht geeignet, die Bundesrepublik erheblich zu schädigen, entschied der 3. Strafsenat am Mittwoch. Deshalb handele es sich nicht um eine terroristische Vereinigung, womit die angenommene Schuldschwere als Haftgrund entfalle. Den Ermittlungen zufolge wollten die Männer am 31. Juli in Brandenburg an der Havel drei Lastwagen der Bundeswehr in Brand setzen.
In der Entscheidung heißt es, die Beschuldigten seien der Tat und der Zugehörigkeit zur Militanten Gruppe zwar dringend verdächtig. Dies begründe jedoch nur den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Bei den Brandanschlägen gegen Gebäude und Fahrzeuge von staatlichen Institutionen und Unternehmen handele es sich zwar um potenziell terroristische Delikte. Als Betätigung in einer terroristischen Vereinigung seien sie jedoch nur dann strafbar, wenn die Taten «durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat oder eine internationale Organisation erheblich schädigen» könnten, erklärten die Richter.
Mit dieser Bedingung habe der Gesetzgeber die Strafbarkeit bewusst deutlich eingeschränkt. Die begangenen und beabsichtigten Taten der Militanten Gruppe seien aber nicht geeignet, die Bundesrepublik erheblich zu schädigen. Damit entfalle auch die angenommene Schwere der Schuld als Haftgrund. Zudem könne die Fluchtgefahr der Beschuldigten durch geeignete Auflagen hinreichend eingedämmt werden. Mindestens einer der Männer kommt dem Beschluss zufolge deshalb nur gegen eine Kaution von 30.000 Euro frei. Ob die Geldauflage auch für die anderen Beschuldigten gilt, konnte ein Sprecher des Gerichts zunächst nicht sagen.