BKA speichert Besucher-IP-Adressen seit 2001

Honeypot für mutmaßliche Terroristen und Unterstützer

Das Bundeskriminalamt (BKA) speichert seit Juli 2001 "anlassbezogen" die IP-Adressen von Besuchern seiner Homepage. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion mit.

Das Landgericht Berlin hatte Ende März 2007 dem Bundesjustizministerium untersagt, das Verhalten der Besucher des Internetportals des Ministeriums aufzuzeichnen. Geklagt hatte der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der sich an der Aufzeichnung von Webserver-Logfiles samt IP-Adressen störte.

Wie jetzt bekannt wurde, hat das BKA die IP-Adressensammlung im Rahmen einzelner Ermittlungsverfahren angefertigt. Die Datensätze würden nach Abschluss des Strafverfahrens "datenschutzkonform" gelöscht, schreibt die Bundesregierung. Ermittlungsverfahren ziehen sich teilweise über mehrere Jahre hin.

Neben der Speicherung versuchte das BKA einem Bericht des Tagesspiegels zufolge, einen Teil dieser IP-Adressen Personen zuzuordnen und diese zu identifizieren, wenn diese sich in der Zeit vom 28. März bis 18. April 2007 auf der Unterseite "Offene Tatkomplexe" über Spuren zur "militanten Gruppe" informieren wollten.

Die Bundesregierung könne nicht sagen, wie groß die Gesamtmenge der überprüften IP-Adressen sei, da diese nun einmal nach Ende der Ermittlungsverfahren gelöscht würden. Die Bundesregierung schreibt in ihrer Antwort weiter, dass man gegen diese Vorgehensweise des BKA keine Bedenken habe, da dadurch wertvolle Ermittlungsansätze geliefert werden können. Die Maßnahme stelle insgesamt eine "sinnvolle und effiziente Ermittlungsmaßnahme" dar. (ad)

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