BGH: Terroristen nur Kriminelle
Am heutigen Mittwoch hat der Bundesgerichtshof bekannt gegeben, dass drei junge Männer, die am 31. Juli wegen des dringenden Tatverdachts der Brandstiftung und darüber hinaus als Mitglieder einer terroristischen Vereinigung verhaftet wurden, nur Kriminelle sind.
Die Drei wurden in unmittelbarer Nähe des Tatorts aufgegriffen – ein LKW-Parkplatz in Brandenburg an der Havel – und an drei LKWs der Bundeswehr wurden Zündvorrichtungen festgestellt und vor Zündung deaktiviert. Für das BKA und die Generalbundesanwaltschaft ein klarer Fall: Endlich wurden nach jahrelangem Tappen im totalen Dunkeln Mitglieder der so genannten militanten gruppen (mg), die sich seit Jahren immer wieder mal zu Brandstiftung und den daraus resultierenden Sachschäden an Bundeswehr-, Polizei- und anderer staatlicher Institutionen bekennen, gefasst.
Bis dahin schien es fast, als seien die Staatsschützer völlig ahnungslos. Und natürlich war es für die Generalbundesanwaltschaft überhaupt keine Frage: Bei den militanten Grupen (mg) handelt es sich natürlich um eine terroristische Vereinigung und somit auch bei den drei am Tatort Verhafteten um Terroristen.
Keine Gefährdung und Schädigung des Staates
“Pustekuchen!” sagt nun der Bundesgerichtshof (BGH). Seit der Neufassung des Paragraphen 129a, der die Frage der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung regelt, durch die rot-grüne Bundesregierung im Jahr 2003, muss von dem Handeln einer solchen terroristischen Vereinigung eine Staatsgefährdung ausgehen. Dies, so der Beschluss, sei bei den Brandstiftungen der “mg” nicht der Fall. “Durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen”, gemeint sind hier die Straftaten, so der § 129a, müssen selbige “einen Staat oder eine internationale Organisation erheblich schädigen”. Die Taten der “mg” jedoch seien, so der BGH weiter, “nicht geeignet, die Bundesrepublik Deutschland im Sinne des Gesetzes erheblich zu schädigen.” Folglich handele es sich nicht um eine terroristische, sondern lediglich um eine kriminelle Vereinigung. In Folge dessen werden die drei Beschuldigten gegen bestimmte Auflagen nach nahezu vier Monaten Einzelhaft vorerst auf freien Fuß gesetzt.
Paranoide Bundesstaatsanwältin?
Dies ist im aktuellen Fall nun schon die zweite große Schlappe für Generalbundesanwaltschaft und Bundesstaatsanwältin Monika Harms. Wie berichtet, war der Haftbefehl gegen den Soziologen Andrej H., der aufgrund abenteuerlich zusammengeschusterter Indizien als eine Art intellektueller Drahtzieher verhaftet worden war, bereits vor einem Monat aufgehoben worden. Nun also die Nachricht, dass es sich auch bei jenen, die der tatsächlichen Tat verdächtigt werden, nicht um Terroristen handelt.
Die Frage nach den Konsequenzen muss da gestellt werden. Haben wir eine Bundesstaatsanwältin, die leichtfertig und gedankenlos Terrorismusverdächtigungen ausspricht und verfolgen lässt? Gerade im Hinblick auf die Folgen für die von Frau Harms und ihrer Behörde Verdächtigten und im Zusammenhang mit den Bestrebungen des Innenministers, den Rechtsstaat zu beschädigen und die Bürgerrechte zu kastrieren, eine arg unschöne Befürchtung im Hinblick auf das politische und gesellschaftliche Klima in unserem Land.