Urteil zu "militanter gruppe"
Die linksextreme "militante gruppe" (mg) gilt nicht mehr als terroristische Vereinigung. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden.
Das Karlsruher Gericht hatte über die Haftbeschwerden dreier mutmaßlicher mg-Mitglieder zu befinden, die Ende Juli nach einem versuchten Brandanschlag auf Bundeswehrfahrzeuge in Brandenburg an der Havel festgenommen worden waren.
Die Haftbefehle wurden außer Vollzug gesetzt. Die zwischen 35 und 46 Jahre alten Männer waren seit Anfang August in Haft. Die "militante gruppe" hat sich seit 2001 zu mehr als zwei Dutzend Anschlägen vor allem im Raum Berlin bekannt.
Vor vier Wochen hatte der BGH einen weiteren Haftbefehl gegen einen Berliner Soziologen mangels dringenden Tatverdachts aufgehoben, der aus Sicht der Bundesanwaltschaft die Bekennerschreiben verfasst haben soll, war vor vier Wochen vom BGH worden.