[video/blog] So schnell ist man ein Terrorist
Brandanschläge auf Autos sind keine Gefahr für den Rechtsstaat. Wer einen Molotowcocktail wirft, begeht zunächst einmal eine Straftat keinen Terrorakt. Das hat der Bundesgerichtshof mit seinem Beschluss von gestern noch einmal klargestellt. Die militante Gruppe, der im Raum Berlin mehr als 20 solcher Brandanschläge zur Last gelegt werden, gilt daher nicht als terroristische Vereinigung. Die Haftbefehle gegen drei verdächtige Männer im Alter zwischen 35 und 46 werden ausgesetzt.
Paragraph 129a des Strafgesetzbuches definiert eine terroristische Vereinigung als eine Organisation, deren Aktionen darauf abzielen, "die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern" oder eine Behörde "durch Drohung mit Gewalt zu nötigen". Eine solche terroristische Vereinigung muss daneben eine Schlagkraft besitzen, die "einen Staat oder eine internationale Organisation erheblich schädigen kann". Diese Punkte sah der BGH im Fall der militanten gruppe nicht erfüllt. Trotzdem wurde gegen die Verdächtigen auf diesem Niveau ermittelt.
Einer der Männer ist Andrej Holm, ein Sozialwissenschaftler der Humboldt Universität. Weil einzelne Begriffe seiner Veröffentlichungen unter anderem im email-Verkehr der militanten Gruppe auftauchen, meinen die Fahnder, ihn als intellektuellen Drahtzieher der Gruppe erkannt zu haben. Er wird eines Morgens überraschend verhaftet, sitzt über Monate in Untersuchungshaft. Ende Oktober hat der BGH den Haftbefehl gegen Andrej Holm aufgehoben. Unser Reporter Norbert Siegmund traf ihn heute auf einer Pressekonferenz. Andrej Holm ist damit einverstanden, dass sein Name genannt wird und er unverfremdet gezeigt wird.
Video: http://streamcastmedia.eu/rbb/abendschau/2007/11/20071129_inter.flv