Mutmaßliche Mitglieder der Militanten Gruppe kommen frei
Karlsruhe: Drei mutmaßliche Mitglieder der linksextremen Militanten Gruppe
kommen vorerst frei. Der Bundesgerichtshof setzte die Haftbefehle am
Mittwoch gegen Kautionen von je 30 000 Euro außer Vollzug. Weil die
Taten der Gruppe nicht geeignet seien, die Bundesrepublik erheblich zu
schädigen, handele es sich nicht um eine terroristische, sondern nur um
eine kriminelle Vereinigung, entschied der 3. Strafsenat. Damit
entfalle auch die angenommene Schwere der Schuld als Haftgrund.
Ermittlungen zufolge wollten die drei Männer am 31. Juli in Brandenburg
an der Havel drei Laster der Bundeswehr in Brand setzen. Bei den
Brandanschlägen gegen Gebäude und Fahrzeuge von staatlichen
Institutionen und Unternehmen handele es sich zwar um potenziell
terroristische Delikte. Als Betätigung in einer terroristischen
Vereinigung seien sie jedoch nur strafbar, wenn die Taten "durch die
Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat oder eine
internationale Organisation erheblich schädigen" könnten, erklärten die
Richter. Die drei Tatverdächtigen müssen sich wöchentlich bei der
Polizei melden. AP