Mutmaßliche Mitglieder der Militanten Gruppe kommen frei

Karlsruhe: Drei mutmaßliche Mitglieder der linksextremen Militanten Gruppe kommen vorerst frei. Der Bundesgerichtshof setzte die Haftbefehle am Mittwoch gegen Kautionen von je 30 000 Euro außer Vollzug. Weil die Taten der Gruppe nicht geeignet seien, die Bundesrepublik erheblich zu schädigen, handele es sich nicht um eine terroristische, sondern nur um eine kriminelle Vereinigung, entschied der 3. Strafsenat. Damit entfalle auch die angenommene Schwere der Schuld als Haftgrund. Ermittlungen zufolge wollten die drei Männer am 31. Juli in Brandenburg an der Havel drei Laster der Bundeswehr in Brand setzen. Bei den Brandanschlägen gegen Gebäude und Fahrzeuge von staatlichen Institutionen und Unternehmen handele es sich zwar um potenziell terroristische Delikte. Als Betätigung in einer terroristischen Vereinigung seien sie jedoch nur strafbar, wenn die Taten "durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat oder eine internationale Organisation erheblich schädigen" könnten, erklärten die Richter. Die drei Tatverdächtigen müssen sich wöchentlich bei der Polizei melden. AP