Entscheidung des BGH: "militante gruppe" keine Terror-Truppe

Der Bundesgerichtshof stuft die linksgerichtete "militante gruppe" nicht als terroristische Vereinigung ein -- ihre Anschläge sind zu harmlos.

Der Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) wurde am Mittwoch veröffentlicht. Darin präzisierten die Karlsruher Richter zugleich die Voraussetzungen für die Einstufung einer Gruppe als terroristische Vereinigung.

Voraussetzung dafür ist laut BGH, dass die Taten solch einer Gruppe dafür geeignet sein müssen "die Bundesrepublik Deutschland erheblich zu schädigen".

Dazu reichten die von der "militanten gruppe" verübten Brandanschläge aber nicht aus. Sie könne deshalb nur als kriminelle Vereinigung verfolgt werden. Der BGH entließ damit drei mutmaßliche Gruppenmitglieder unter Auflagen aus der Untersuchungshaft.