Nicht erst seitdem der »telegraph« ins Visier des Bundeskriminalamtes (BKA)
geraten ist, ist von Zusammenhalt unter den früheren DDR-Bürgerrechtlern
nicht viel zu spüren.
Mit »Don't use the g-word« überschrieb ein befreundeter
wissenschaftlicher Kollege eine Solidaritätsadresse, als ihm bekannt
wurde, daß Andrej H., Sozialwissenschaftler an der Humboldt-Universität
zu Berlin, am Morgen des 1. August 2007 in seiner Wohnung verhaftet
worden war.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Entscheidung zur Aufhebung des Haftbefehls
gegen den Soziologen Andrej H. auch klargestellt, dass allein aus dem
Umstand der Verschlüsselung von E-Mails nicht zwingend geschlossen
werden dürfe, in den Nachrichten seien strafbare Handlungen enthalten.
Andrej H. wird seit einem Jahr überwacht, weil die Bundesanwaltschaft glaubt, er gehöre zur linksradikalen "militanten gruppe". Was ein solcher Verdacht alles auslöst, erzählt seine Lebensgefährtin
Vor zwei Wochen traf ich meine frühere Nachbarin auf der Straße. Frau Knappe ist vor 85 Jahren im Bötzowviertel im Prenzlauer Berg geboren und hat sich seitdem keinen Zentimeter weit wegbewegt. Vor sieben Jahren wollte eine Sanierungsstelle sie in ein anderes Viertel umsetzen, aber Frau Knappe beharrte darauf, dass nichts auf der Welt sie in das Proletarierviertel jenseits der Greifswalder bringen würde.
3 Monate sind seit dem G8-Gipfel in Heiligendamm vergangen, die seit Mai höherschlagenden Repressionswellen bestimmen die Tagesordnung der linksradikalen Sommerpause und die euphorischen Momente der kleinen Punktsiege weichen den nüchternen Fragen, wie es jetzt weitergehen kann und soll. Es ist Zeit für eine Bilanz.
Wir haben uns als ein Zusammenhang an der militanten Kampagne gegen den G8 Gipfel beteiligt, und wollen unsere vorläufigen Einschätzungen zur Diskussion stellen.
Der Haftbefehl gegen den Berliner Soziologen und Aktivisten Andrej H.
wurde aufgehoben. Er war Ende Juli gemeinsam mit drei weiteren Männern
wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer "terroristischen
Vereinigung" ("militante gruppe") inhaftiert worden. Am 22. August
wurde ihm gegen Kaution und Meldeauflagen eine Haftverschonung gewährt,
wogegen die Bundesanwaltschaft (BAW) Widerspruch einlegte. Nun hat der
Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass der Haftbefehl unrechtmäßig
war und ihn aufgehoben. Von verschiedenen Seiten wird die Entscheidung
als Niederlage für die BAW gewertet.
Ein Berliner Soziologe wurde inhaftiert, weil ihm Mitgliedschaft in einer mutmaßlichen terroristischen Gruppe vorgeworfen wurde. Zu Unrecht, wie der Bundesgerichtshof nun feststellte. Von Harald Neuber