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Störenfriede, Staat und Strafmaße

Nicht jeder militante Widerstand ist Terrorismus – dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Das Anzünden von Autos steht im Strafmaß nicht auf einer Stufe mit dem Legen von Bomben. Doch womit muss rechnen, wer seine Überzeugung mehr oder minder gewaltsam vertritt. Einige Beispiele.

Einser-Jurist

Gestern hat der 3. Senat des Bundesgerichtshofes (BGH) Klartext gesprochen: Die militante gruppe (mg) sei »lediglich eine kriminelle und keine terroristische Vereinigung«. Im Fall des Soziologen Andrej Holm hatte sich der vorsitzende Richter Klaus Tolksdorf noch jeglicher Wertung enthalten. Gegen Holm bestehe kein »dringender Tatverdacht«, Mitglied der mg zu sein, so der BGH damals. Eine Personalie des vorsitzenden Richters.

Mitglieder der "Militanten Gruppe" freigelassen

Die linksextreme "Militante Gruppe" gilt nicht mehr als terroristische Vereinigung. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Die Haftbefehle dreier mutmaßlicher Mitglieder der Organisation, die einen Brandanschlag auf Bundeswehrfahrzeuge versucht hatten, wurden außer Vollzug gesetzt.

Militante Gruppe ist keine Terrorvereinigung

Die linksextreme "militante gruppe" (mg) gilt nicht mehr als terroristische Vereinigung. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe entschieden.

BGH-Urteil: Höhere Hürden für Terrorstrafbarkeit

Politisch motivierte Brandanschläge gelten künftig nur bei einer erheblichen Gefährdung des Staates als Terrorismus. Nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs wird die linksextreme "Militante Gruppe" nicht mehr als terroristische Vereinigung eingestuft.

Bundesrichter sehen "militante gruppe" nicht als Terrorvereinigung

Es ist ein erheblicher Rückschlag für die Bundesanwaltschaft: Der Bundesgerichtshof stuft die linksgerichtete "militante gruppe" nicht als terroristische Vereinigung ein - und setzte gleichzeitig Haftbefehle gegen drei Mitglieder außer Vollzug.

"Militante Gruppe" keine terroristische Vereinigung

Politisch motivierte Brandanschläge gelten künftig nur bei einer erheblichen Gefährdung des Staates als Terrorismus.

BKA speichert Besucher-IP-Adressen seit 2001

Das Bundeskriminalamt (BKA) speichert seit Juli 2001 "anlassbezogen" die IP-Adressen von Besuchern seiner Homepage. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion mit.

Das Schweigen der Bürgerrechtler

Vor 20 Jahren überfiel die Staatssicherheit eine Druckerei der DDR-Opposition. Stasiakten aus solchen Razzien verwendet derzeit das BKA bei Ermittlungen im linken Milieu. Doch die Oppositionellen wollen sich zu derartigen Vorfällen lieber nicht äußern.

Bundeskriminalamt speichert seit Jahren IP-Adressen von BKA-Website-Besuchern

In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP erklärte die Bundesregierung am 30. Oktober, dass das Bundeskriminalamt die IP-Adressen von Besuchern einer Fahndungsseite lediglich "anlassbezogen" im Rahmen einer Strafverfolgung speichere.
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