Neues Deutschland | 29.11.2007
Gestern hat der 3. Senat des Bundesgerichtshofes (BGH) Klartext gesprochen: Die militante gruppe (mg) sei »lediglich eine kriminelle und keine terroristische Vereinigung«. Im Fall des Soziologen Andrej Holm hatte sich der vorsitzende Richter Klaus Tolksdorf noch jeglicher Wertung enthalten. Gegen Holm bestehe kein »dringender Tatverdacht«, Mitglied der mg zu sein, so der BGH damals. Eine Personalie des vorsitzenden Richters.