iX, Magazin für professionelle Informationstechnik, 12/ 2007, Seite 44 | 15.11.2007
Die Verschlüsselung des Inhalts einer E-Mail darf den Strafverfolgungsbehörden nicht ausreichen, zwingend davon auszugehen, der Inhalt lasse auf strafbare Handlungen schließen.