Im Jahr 2007 dürfte "Terrorismus" zu den meistgebrauchten Wörtern
gehören. Die allgegenwärtige Bedrohung durch islamistische
Glaubenskrieger ebenso wie das Gedenken an die Terrortaten der Roten
Armee Fraktion (RAF) haben dem Begriff Konjunktur verschafft. Da mutet
die Frage fast ein wenig überraschend an, der sich der
Bundesgerichtshof (BGH) demnächst wohl widmen wird: Was genau ist
eigentlich Terrorismus?
Das Aufheben des Haftbefehls gegen einen Berliner Soziologen entfacht
erneut die Diskussion um terroristische Aktivitäten. Wo endet ziviler
Widerstand und wo beginnt Terrorismus? Diese Frage soll jetzt der
Bundesgerichtshof beantworten.
Der Bundesgerichtshof, BGH, hat den umstrittenen Haftbefehl gegen den Berliner Wissenschaftler wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung aufgehoben, es bestehe kein dringender Tatverdacht.
Der Verteidiger des Berliner Soziologen Andrej H., Grünen-Fraktionschef
Volker Ratzmann, hat nach der Aufhebung des Haftbefehls gegen seinen
Mandanten scharfe Kritik an der Bundesanwaltschaft geübt.
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs besteht zwar Anlass zu
Ermittlungen gegen den Wissenschaftler Andrej H., der nach bisherigen
Erkenntnissen in die linksextremistische Berliner Szene eingebunden
sei. Ein "dringender Tatverdacht", der für einen Haftbefehl
erforderlich ist, liege aber nicht vor.
Der unter Terrorismusverdacht stehende Berliner Soziologe Andrej H.
bleibt auf freiem Fuß. Ihm war die Mitgliedschaft in der "militanten
gruppe" vorgeworfen worden. Der Bundesgerichtshof kippte den Haftbefehl
vollständig, weil die Indizien gegen ihn nicht ausreichten.
Die
"in den bisherigen Ermittlungen aufgedeckten Indizien sprechen nicht
hinreichend deutlich für eine mitgliedschaftliche Einbindung des
Beschuldigten in die 'militante gruppe'", so der 3. Strafsenat des
Bundesgerichtshofs.
Weil seine Werke den Bekennerschreiben der «militanten gruppe» ähnelten, wurden Ermittler auf den Berliner Wissenschaftler aufmerksam. Doch der Verdacht, an Anschlägen beteiligt zu sein, erwies sich als haltlos.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Haftbefehl gegen einen Soziologen aus Berlin aufgehoben. Seine Mitgliedschaft in der linksextremen Militanten Gruppe sei nicht bewiesen.
Der Bundesgerichtshof hat den Haftbefehl gegen den Berliner Soziologen Andrej H. aufgehoben. Damit ist der 36-Jährige nicht mehr dringend tatverdächtig, Mitglied der linksextremistischen "militanten gruppe" zu sein.