Artikel

Kritische Wissenschaft unter Terrorverdacht

Am 31. Juli wurden in Brandenburg/Havel drei Männer verhaftet. Nach Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA) geschah dies bei dem Versuch, auf dem MAN-Gelände Lastfahrzeuge der Bundeswehr in Brand zu stecken. Tags darauf wurde der an der Humboldt Universität lehrende Stadtsoziologe Andrej Holm festgenommen. Ihm wird, genauso wie den drei anderen, auf Grundlage des §129a des Strafgesetzbuches die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen.

Forschung als Haftgrund

Die Inhaftierung des Berliner Stadtsoziologen und Mitarbeiters der Humboldt- Universität Andrej H. wegen angeblicher Bildung einer terroristischen Vereinigung (Paragraph 129a StGB) sorgte jüngst für erhebliches Aufsehen, weit über die deutschen Grenzen hinaus. Selbst so renommierte Wissenschaftler wie Richard Sennett und Saskia Sassen verwendeten sich für ihren Kollegen und die Freiheit der Wissenschaft – gegen das Vorgehen „nach Guantánamo-Art“.

Der Fall des Andrej H.

Der aktuelle Fall rund um den Berliner Stadtsoziologen Andrej H. und dem Vorwurf der "Bildung einer terroristischen Vereinigung" [Paragraph 129a] erfordert sofortige Reaktionen und vehementen Widerstand. Terror ist überall - auch in der Wissenschaft?

Berliner Amtsgericht verbietet Speichern von personenbezogenen Daten

Viele Website-Betreiber dürften sich künftig umstellen müssen: In einem jetzt veröffentlichten Urteil mit Breitenwirkung vom 27. März hat das Amtsgericht Berlin Mitte dem Bundesjustizministerium untersagt, über seine Webseite personenbezogene Daten über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus zu speichern.

BKA. Der falsche Klick

Wer auf der Internetseite des Bundeskriminalamts recherchiert, wird registriert - und möglicherweise zurückverfolgt. Weil Internetprovider Daten ihrer Kunden oft nur kurz speichern, soll nun das Gesetz geändert werden.
Die Internetseite des Bundeskriminalamtes hat nur 14 Zeilen. Unter „offene Tatkomplexe“ beschreibt die Behörde die nach ihrer Darstellung linksterroristische Vereinigung „Militante Gruppe“. Sie erwähnt etwa Bekennerschreiben zu zehn Brandanschlägen in Berlin und Umgebung – und die Beschäftigung der Aktivisten „mit verschiedenen linksradikalen Themenfeldern, aktueller Schwerpunkt ist die beabsichtigte Kürzung von Sozialleistungen“, dazu gibt es ein paar Links. Wer sich im Netz diese offizielle Information einholt, riskiert was:

Hysterie gegen Linke

Das „Bündnis für die Einstellung des Paragraf-129a-Verfahrens“ hatte zur Informationsveranstaltung in die Berliner Volksbühne geladen.

Alles Terrorismus. Bündnis für die Einstellung des Verfahrens nach Paragraph 129a lud zu Podiumsveranstaltung in Berlin.

Mehrere hundert Besucher folgten am Sonntag vormittag einer Einladung des Bündnisses für die Einstellung des §129a-Verfahrens in die Berliner Volksbühne, wo Clemm und andere über den aktuellen Stand informierten und sich um eine politische Einschätzung bemühten. Zugleich muß die Podiumsveranstaltung unter dem Motto »Ist jetzt alles Terrorismus?« als Solidaritätskundgebung verstanden werden – schließlich sitzen Florian L., Axel H. und Oliver R. immer noch unter Sonderhaftbedingungen im Gefängnis, wo sie 23 Stunden am Tag isoliert sind. Andrej H. ist inzwischen auf Betreiben seiner Anwälte wieder frei, allerdings nur im Rahmen einer »Haftverschonung« – sein Ermittlungsverfahren läuft weiter. Zudem sei die Bundesanwaltschaft »weiter bemüht«, ihn wieder »in Untersuchungshaft zu bekommen und ihm etwas anzuhängen«, so Clemm.

Prinzip Honigeimer

Das Bundeskriminalamt richtet eine Internetseite zu einer terroristischen Vereinigung ein, wartet dann auf Besucher dieser Website, registriert deren IP-Adresse und lässt die entsprechenden Personen dann vom Provider identifizieren. Ein Zukunftszenario? Mitnichten.

Gericht verbietet Überwachung von Website-Besuchern

Ein Gericht urteilt: Daten von Web-Surfern dürfen nur kurz zwischengespeichert werden. Sobald sie eine Website verlassen, müssen ihre Daten gelöscht werden. Ausgerechnet das Bundeskriminalamt soll anders gehandelt haben.

Datenschutz. BKA registriert Besucher seiner eigenen Website

Das Bundeskriminalamt registriert und speichert nach einem Bericht des Tagesspiegels seit September 2004 die IP-Adressen aller Besucher ihres eigenen Website zur "Militanten Gruppe".
Inhalt abgleichen