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BGH prüft offenbar Voraussetzung für Terrorverdacht

Berlin - Der Bundesgerichtshof (BGH) will offenbar grundlegend entscheiden, was eine terroristische Vereinigung ausmacht und unter welchen Voraussetzungen die Bundesanwaltschaft Verdächtige wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer solchen Gruppe verfolgen darf. Wie die Anwältin des unter Terrorismusverdachts stehenden Soziologen Andrej H., Christina Clemm, am Donnerstag in Berlin mitteilte, will der BGH nicht wie erwartet schon in den nächsten Tagen über die Beschwerde der Bundesanwaltschaft gegen die Haftverschonung für ihren Mandanten entscheiden. Das Gericht habe sie vielmehr darüber informiert, dass es sich grundsätzlich mit den Voraussetzungen für die Eingruppierung einer Vereinigung als terroristische Vereinigung befassen wolle.

Bundesgerichtshof braucht Terrordefinition

Entscheidung über Anwendung von Paragraph 129 a im Oktober. BKA schnüffelt indessen weiter.

Berliner Soziologe bleibt vorerst auf freiem Fuß

Der Berliner Wissenschaftler Andrej H., der unter Terrorismusverdacht steht, bleibt vorerst auf freiem Fuß. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beabsichtigt nicht, vor dem 5. Oktober über die Haftverschonung zu entscheiden.

Andrej H., § 129a und die verdächtigen Begriffe

Der Bundesgerichtshof will im Hinblick auf den unter Terrorismusverdacht stehenden Stadtsoziologen jetzt die Grundlagen des Paragraphen 129a überdenken; zu den verdächtigen Begriffen sollen etwa "Reproduktion" oder "implodieren" gehören.

Neun Worte - ein Terrorverdacht

Die Verhaftung des Berliner Wissenschaftlers Andrej H. vor vier Wochen basiert offenbar auf dünneren Beweisen als bislang bekannt. Nach FR-Informationen begründet das Bundeskriminalamt (BKA) den Vorwurf des Linksterrorismus gegen H. und drei seiner Kollegen unter anderem damit, dass sie in einem fast zehn Jahre alten Artikel Begriffe wie "drakonisch" und "marxistisch-leninistisch" verwandten.

Er wusste zuviel - und schrieb es auch noch auf

Bundesanwaltschaft lässt Stadtsoziologen verhaften

§129a in Frage gestellt

Andrej bleibt vorerst draußen. Der dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe will bis Anfang Oktober eine grundsätzliche Entscheidung über die Bewertung einer Organisation als »terroristische Vereinigung« fällen.

Google-Suche führte ins Gefängnis

Recherche über die Suchmaschine führte zu Überwachung, Bespitzelung und schließlich Festnahme eines Berliner Soziologen

BGH stellt Terror-Paragraphen auf den Prüfstand

Der Fall des unter Terrorismusverdacht stehenden Berliner Soziologen Andrej H. hat im Bundesgerichtshof eine Grundsatzdiskussion über den "Terrorismus-Paragraphen" 129a ausgelöst.

Handy vergessen, trotzdem frei

Der beschuldigte Stadtsoziologe Andrej H. ist aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Die Bundesanwaltschaft (BAW) hält jedoch den Vorwurf, er sei Mitglied der »Militanten Gruppe«, aufrecht.
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