Berlin -Der
Bundesgerichtshof (BGH) will offenbar grundlegend entscheiden, was eine
terroristische Vereinigung ausmacht und unter welchen Voraussetzungen
die Bundesanwaltschaft Verdächtige wegen des Vorwurfs der
Mitgliedschaft in einer solchen Gruppe verfolgen darf. Wie die Anwältin
des unter Terrorismusverdachts stehenden Soziologen Andrej H.,
Christina Clemm, am Donnerstag in Berlin mitteilte, will der BGH nicht
wie erwartet schon in den nächsten Tagen über die Beschwerde der
Bundesanwaltschaft gegen die Haftverschonung für ihren Mandanten
entscheiden. Das Gericht habe sie vielmehr darüber informiert, dass es
sich grundsätzlich mit den Voraussetzungen für die Eingruppierung einer
Vereinigung als terroristische Vereinigung befassen wolle.
Der Berliner Wissenschaftler Andrej H., der unter Terrorismusverdacht
steht, bleibt vorerst auf freiem Fuß. Der Bundesgerichtshof (BGH) in
Karlsruhe beabsichtigt nicht, vor dem 5. Oktober über die
Haftverschonung zu entscheiden.
Der Bundesgerichtshof will im Hinblick auf den unter
Terrorismusverdacht stehenden Stadtsoziologen jetzt die Grundlagen des
Paragraphen 129a überdenken; zu den verdächtigen Begriffen sollen etwa
"Reproduktion" oder "implodieren" gehören.
Die Verhaftung des Berliner Wissenschaftlers Andrej H. vor vier Wochen
basiert offenbar auf dünneren Beweisen als bislang bekannt. Nach
FR-Informationen begründet das Bundeskriminalamt (BKA) den Vorwurf des
Linksterrorismus gegen H. und drei seiner Kollegen unter anderem damit,
dass sie in einem fast zehn Jahre alten Artikel Begriffe wie
"drakonisch" und "marxistisch-leninistisch" verwandten.
Andrej bleibt vorerst draußen. Der dritte Strafsenat des
Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe will bis Anfang Oktober eine
grundsätzliche Entscheidung über die Bewertung einer Organisation als
»terroristische Vereinigung« fällen.
Der Fall des unter Terrorismusverdacht stehenden Berliner Soziologen
Andrej H. hat im Bundesgerichtshof eine Grundsatzdiskussion über den
"Terrorismus-Paragraphen" 129a ausgelöst.
Der beschuldigte Stadtsoziologe Andrej H. ist aus der Untersuchungshaft
entlassen worden. Die Bundesanwaltschaft (BAW) hält jedoch den Vorwurf,
er sei Mitglied der »Militanten Gruppe«, aufrecht.