Gericht verbietet Überwachung von Website-Besuchern

Ein Gericht urteilt: Daten von Web-Surfern dürfen nur kurz zwischengespeichert werden. Sobald sie eine Website verlassen, müssen ihre Daten gelöscht werden. Ausgerechnet das Bundeskriminalamt soll anders gehandelt haben. Von Felix Knoke

Das Bundeskriminalamt registriert und speichert nach einem Bericht des "Tagesspiegel" seit September 2004 die IP-Adressen aller Besucher ihrer eigenen Website zur "Militanten Gruppe". Damit wollten die Beamten "möglicherweise relevante IP-Adressen", mit denen Rechner im Internet identifiziert werden, sammeln.

Auch versuchte das BKA laut "Tagesspiegel", einen Teil der Website-Besucher zu identifizieren, indem sie Auskünfte bei der Telekom und der spanischen Telefonica beantragten. So ein Vorgehen nennt man einen Honeypot, einen Honigtopf, auslegen. Wer die BKA-Website besucht - egal ob ganz normaler Surfer, Lehrer, Journalist oder Schüler - macht sich automatisch verdächtigt, allein dadurch, dass er in den Honigtopf gefallen ist.

Falls das BKA wirklich die Besucher seiner eigenen Website überwacht, verstößt es damit allerdings gegen ein Grundsatzurteil des Amtsgerichts Berlin Mitte, welches dem Bundesjustizministerium untersagt, das Verhalten der Besucher des Internetportals des Ministeriums aufzuzeichnen. Laut Jurist und Datenschützer Patrick Breyer ein Urteil mit weitreichenden Folgen für die Internetbranche und die Politik.

Wer wissen will, wie es um die Datensammelwut seiner Lieblings-Webseite bestellt ist, sollte deren Datenschutzerklärung ausführlich studieren. Wird zu viel gespeichert, hilft nur eine Klage. Ist die Datenschutzerklärung ungenau, kann man den Betreiber schriftlich um Erklärung bitten. Wie das alles geht, erläutert Breyer auf Daten- speicherung.de.

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