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Von der heimlichen Onlinedurchsuchung zur heimlichen Hausdurchsuchung

Von den Kritikern der Onlinedurchsuchung wird oft als Argument eingebracht, dass es ja auch keine heimlichen Hausdurchsuchungen gäbe. Auch das BKA sieht darin ein Problem – eines, das man auch auf der Hausdurchsuchungsseite angehen könnte.

Kämpfer für den Rechtsstaat macht Karriere

Klaus Tolksdorf wurde als Richter mit ausgewogenen Urteilen in Terror-Prozessen bekannt. Jetzt wird er BGH-Präsident.

Mut zur Kante

Sozis halten ihn für ein CDU-Mitglied und Christdemokraten glauben, dass er der SPD angehört. Klaus Tolksdorf wird neuer Präsident des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe, des höchsten Gerichts für Zivil- und Strafsachen. Heute wird ihn das Bundeskabinett ernennen. Der 59-jährige Strafrichter gehört keiner Partei an. Wer aber glaubt, das sei Ausdruck einer gewissen Standpunktlosigkeit, irrt sich. Der Mann mit den scharf geschnittenen Gesichtszügen zeigt gern Kante.

Im Wanderkessel durchs Viertel

Rund 4500 Teilnehmer bei bundesweiter Demonstration gegen Überwachung in Hamburg.

Außer Kontrolle

Massive Behinderung der Demo gegen Sicherheitswahn und Überwachungsstaat in Hamburg. Kundgebungsverbot in der City mit kreativen Aktionen unterlaufen.

Protest gegen Terror-Paragraphen: Polizei macht Demo zur Schnecke

Die Hamburger Polizei sorgt dafür, dass der Protest gegen den Paragrafen 129 a nur langsam voran kommt. Als die Veranstalter die Demo auflösen, gibt es Auseinandersetzungen.

Pleiten, Pech und Pannen

In der Berliner Volksbühne berichteten vier vermeintliche Terroristen über die Ermittlungsmethoden der Strafverfolgungsbehörden.

Staatsfeinde im Theater

Beschuldigte berichteten über Hintergründe ihrer Verfahren nach Paragraf 129a

"Terrorismus" und Ermittlungsmethoden

In der Volksbühne plaudern vier Berliner, gegen die die Bundesanwaltschaft wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ermittelt, aus dem Nähkästchen. Ein Sittenbild bundesdeutscher Ermittlungs- und Überwachungspraxis.

Black Box Solidarität - Über Fallstricke und Missverständnisse der Solidaritätsarbeit

Am 24. Oktober 2007 hob der Bundesgerichtshof (BGH) den Haftbefehl als von Beginn an rechtswidrig gegen Andrej Holm auf. Am 28. November entschied der BGH, dass es sich bei der "militante gruppe" nicht um eine "terroristische Vereinigung" handle und ordnete die Entlassung der drei Genossen aus der U-Haft an, die am 31. Juli in Brandenburg an der Havel festgenommen worden waren. Gegen sie und die übrigen vier Beschuldigten wird nun wegen "Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung" (§129 StGB) ermittelt. Während das Vorgehen der Bundesanwaltschaft immer stärker in die Kritik gerät, macht sich Unmut über die Soliarbeit breit. Wir dokumentieren eine Wortmeldung von Andrej Holm, in der er zu diesen Vorwürfen Stellung bezieht.
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