FAZ.net | 05.01.2008
04. Januar 2008 Es war ein Paukenschlag vor dem G-8-Treffen in Heiligendamm. Die Bundesanwaltschaft ließ 40 Wohnungen in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen durchsuchen. Etwa 900 Beamte waren beteiligt, Polizisten der Landeskriminalämter und des Bundeskriminalamtes. Doch war der Bund für diese Durchsuchungsaktion gar nicht zuständig. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden - genauer gesagt: Der 3. Strafsenat unter Vorsitz von Klaus Tolksdorf, dem künftigen Präsidenten des Gerichts.