Artikel

PORTRÄT MONIKA HARMS "Ich bin ich"

Generalbundesanwalt ist kein leichter Job. Diese Erfahrung muss Monika Harms, seit eineinhalb Jahren erste Frau in diesem Amt, gerade machen.

Koalition schont Generalbundesanwältin. Beißhemmung gegen Harms

Ob Razzien bei G8-Gegner oder das Verfahren gegen Andrej Holm - die Ermittlungen von Generalbundesanwältin Harms kassieren Rüffel um Rüffel. Doch nur die Linke fordert ihren Rücktritt.

Exzesse ohne Folgen

Die Generalbundesanwältin Monika Harms verstößt bei ihren Terrorermittlungen regelmäßig gegen geltende Gesetze

Monika Harms in der Kritik. Opposition schießt Bundesanwältin an

Nachdem der Bundesgerichtshof Harms für die Razzien gegen G-8-Gegner abgewatscht hat, fordern Grüne und Linke personelle Konsequenzen.

Generalbundesanwältin in der Kritik

Nach der jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) über die Rechtmäßigkeit der Ermittlungen gegen G-8-Gegner, sieht sich Generalbundesanwältin Monika Harms massiver Kritik ausgesetzt.

G-8-Razzia war Willkür

Die Razzien gegen Globalisierungskritiker im Mai vorigen Jahres waren rechtswidrig. Generalbundesanwältin Monika Harms (CDU) hat ohne Rechtsgrundlage agiert, als sie am 9. Mai 2007 in rund 40 Wohngemeinschaften und linke Büros einbrechen ließ. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem am Freitag veröffentlichten Beschluß.

G-8-Gegner sind keine Terroristen

04. Januar 2008 Es war ein Paukenschlag vor dem G-8-Treffen in Heiligendamm. Die Bundesanwaltschaft ließ 40 Wohnungen in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen durchsuchen. Etwa 900 Beamte waren beteiligt, Polizisten der Landeskriminalämter und des Bundeskriminalamtes. Doch war der Bund für diese Durchsuchungsaktion gar nicht zuständig. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden - genauer gesagt: Der 3. Strafsenat unter Vorsitz von Klaus Tolksdorf, dem künftigen Präsidenten des Gerichts.

Herbe Schlappe für die Bundesanwälte

Der Bundesgerichtshof hat bei radikalen Linken erneut für Genugtuung gesorgt. Ein knappes Dreivierteljahr nach den heißen Wochen vor dem G8-Gipfeltreffen in Heiligendamm wies der BGH die Bundesanwaltschaft in die Schranken. Für die Verfolgung militanter Globalisierungsgegner vor dem G8-Gipfel war Generalbundesanwältin Monika Harms nach dem BGH-Beschluss nicht zuständig. Den bundesweiten Großrazzien im Mai habe mithin die rechtliche Basis gefehlt.

Bundesrichter kassieren Terrorvorwurf

Die Razzien im Vorfeld des G-8-Gipfels waren unzulässig, entscheidet der Bundesgerichtshof - und attestiert damit Generalbundesanwältin Monika Harms handwerkliche Inkompetenz.

Handschellen für die Bundesanwälte

Der Bundesgerichtshof pfeift die obersten Ermittler zurück: Planungen von Militanten bedrohen nicht den Staat. Die Razzien vor dem G8-Gipfel waren deshalb rechtswidrig

Inhalt abgleichen