LinksZeitung | 04.01.2008
Karlsruhe (LiZ). Die Repressionen von Bundeskriminalamt und Bundesanwaltschaft gegen G8-Gegner im Vorfeld des Gipfels in Heiligendamm waren rechtswidrig. Dies geht aus einem heute veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts- hofs hervor. Die Strafverfolger des Bundes hatten am 9. Mai 2007 Wohnräume durchsucht und dabei auch Geruchsproben genommen, obwohl sie gar nicht zuständig waren, wie der Staatsschutzsenat auf die Beschwerde eines G8-Gegners hin feststellte. Den ihn betreffenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss hob das Gericht auf.