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»Es gibt nicht nur den einen richtigen Weg«

Die Niederländerin Barbara Smedema über die Zerstörung einer US-Radaranlage und warum sie sich dabei filmen ließ. Die niederländische Anti-Kriegsaktivistin zerstörte 2003 eine Radaranlage der US-Atomwaffenbasis in Volkel. Mit der 37-jährigen Journalistin sprach Haidy Damm.

Europa – ›Gemeinschaft‹ der Schnüffler

Transnationale Abschaffung der Unschuldsvermutung

Im September 2006 beginnt die 24stündige Überwachung von vier Berliner Akademikern durch deutsche Geheimdienste und das Bundeskriminalamt. Der Vorwurf: Sie seien Mitglieder einer ›terroristischen‹ Vereinigung namens ›militante gruppe‹ (mg) und würden als ›ideologische Köpfe‹ für die ›mg‹ die Anschlagserklärungen schreiben. Der Beleg: Zugang zu Bibliotheken, nicht vorbestraft, umfassende intellektuelle Fähigkeiten, politisch aktiv, Publikationen zu Themen, die auch in den Texten der ›mg‹ Erwähnung finden. Im Juli 2007 werden drei Personen festgenommen, denen vorgeworfen wird, sie hätten Bundeswehr-Fahrzeuge anzünden wollen. Einer von ihnen soll sich zweimal mit einem der vier Akademiker getroffen haben. So werden die drei auch zu ›Terroristen‹ nach §129a StGB (1), und der Akademiker wird mit ihnen inhaftiert. Die gesamte Geschichte entpuppt sich dann als Fehlschlag für die Strafverfolgungsbehörden in Sachen ›Terrorismus‹-Konstruktion. Sie wirft aber ein bezeichnendes Licht auf die gegenwärtige ›Sicherheits‹-Politik in Deutschland und in der ›Dritten Säule‹ der Europäischen Union (EU). (2)

Körting fehlen Verbotsgründe

Der Berliner Senat sieht keine Möglichkeiten für das Verbot einer Veranstaltung von linken Gruppen unter dem Titel »Kriegsgerät interessiert uns brennend«.

Terrorismusverdacht in "Nahaufnahme"

Der Berliner Sozialwissenschaftler Andrej Holm ist unter Terrorismusverdacht geraten und verbrachte im Sommer 2007 drei Wochen in Untersuchungshaft. Auch bereits davor wurde er vom deutschen Bundeskriminalamt [BKA] überwacht. Seine Lebensgefährtin Anne Roth dokumentiert den Fall in einem Weblog. Im Gespräch mit ORF.at erzählen Holm und Roth über die Auswirkungen der staatlichen Überwachung auf ihren Alltag.

"Keine Aufforderung zu einer Straftat"

Der Berliner Senat sieht keine rechtlichen Möglichkeiten für das Verbot einer Veranstaltung von linken Gruppen unter dem Titel »Kriegsgerät interessiert uns brennend«. Innensenator Ehrhart Körting (SPD) sagte am Donnerstag im Abgeordnetenhaus, die Überprüfung durch Polizei und Staatsanwaltschaft habe ergeben, dass keine strafrechtlich relevanten Vorgänge im Zusammenhang mit für den 23. Februar geplanten Veranstaltung vorlägen.

diskussionsbeitrag zur militanzdebatte

in diesem beitrag soll es kurz um unsere einschätzung zu einigen aktuellen beiträgen zur militanzdebatte und um einige entwicklungen in der militanten linken nach dem g8 gipfel gehen. wir wissen, dass dieser abriss einige beitrage nur anreisst und andere ganz ignoriert, wir haben aber erstmal nur über das geschrieben, was uns am meisten unter den nägeln brennt.

Auffallend unauffällig

Der Bundesgerichtshof hat den Terrorismus-Vorwurf gegen G8-Gegner und die Militante Gruppe verworfen. In einem dritten Verfahren laufen die Ermittlungen nach Paragraf 129a jedoch weiter. Die kritische Öffentlichkeit ist beruhigt, der Rechts­staat ist gerettet. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) Ende Dezember entschieden hatte, dass die Durchsuchungen und Beschlagnahmungen auf Grundlage des Paragrafen 129a während der bundesweiten Razzia vor dem G8-Gipfel rechtswidrig waren und von einer terroristischen Bedrohung keine Rede sein könne, scheint das Recht wieder hergestellt zu sein.

Ermittler in Bewegung

Nicht die Bundesanwaltschaft erlitt eine Niederlage durch den Beschluss des Bundesgerichtshofs zu den 129a-Verfahren, sondern der Bundesgerichtshof selbst. Als »Serientäterin« bildete die taz Generalbundesanwältin Monika Harms auf ihrer Titelseite ab und hängte ihr allein für das vorige Jahr »sechs Schlappen« an. Andere Medien legten nach und hatten mal wieder ein Schwein gefunden, um es durchs Dorf zu jagen. Zum Teil waren es die gleichen Blätter, die noch im Frühjahr mit derselben Stimme der Empörung fragten, was denn die Bundesanwaltschaft (BAW) wegen rund 25 unaufgeklärter Brandanschläge vor dem G8-Gipfel von Heiligendamm eigentlich unternehme.

Zwischen Farbbeutel und Kofferbombe.

Wofür braucht ein Staat eigentlich einen speziellen Terrorismus-Paragrafen? Zur Verfolgung von Terrorismus jedenfalls nicht. Was man beim Bundesgerichtshof (BGH) unter Terrorismus versteht? Richter Klaus Miebach vom dritten Senat des BGH legt die Entscheidungs­kriterien in der aktuellen Ausgabe seiner Gesetzeskommentierung zum Paragrafen 129a großzügig offen. Mit dem Begriff »terroristisch«, erklärt Miebach dort, sei »keine eigenständige Erscheinungsform sozialschädlichen Verhaltens« gemeint, vielmehr sei die »ideologisch extremistische Grundlage« der Verdächtigen für eine Strafbarkeit ausschlaggebend.

BGH-Präsident Hirsch verteidigt Harms

Rücktrittsforderungen an Generalbundesanwältin zurückgewiesen. Der scheidende Präsident des Bundesgerichtshofs (BGH), Günter Hirsch,
hat Generalbundesanwältin Monika Harms gegen öffentliche Kritik
verteidigt. Dass der BGH in der Vergangenheit mehrere Anträge der
Generalbundesanwältin zur Terrorismusbekämpfung abgewiesen habe, habe
das Verhältnis zwischen Bundesanwaltschaft und BGH nicht belastet,
sagte Hirsch am Dienstagabend auf dem Jahrespresseempfang in Karlsruhe.
Es sei juristischer Alltag, dass Rechtsfragen unterschiedlich beurteilt
würden.

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