Ein Jahr nach Razzien bei Gegnern des G-8-Gipfels in Heiligendamm:
Bundesanwaltschaft ermittelt trotz Entzug des Mandats weiter gegen
angeblich Terrorverdächtige.
Der Bundesgerichtshof hat Ermittlungen nach
Terrorparagraf 129a gegen G-8-Gegner zwar für unzulässig erklärt.
Dennoch gingen die Überwachungen weiter, so Anwälte.
Vor einem Jahr lösten die bundesweiten Durchsuchungen in der
linksautonomen Szene im Vorfeld des G-8-Gipfel scharfe Kritik aus.
Jetzt forderte Attac, die bei den Razzien gewonnen Daten zu löschen.
Das globalisierungskritische Netzwerk will außerdem den
Anti-Terrorismus-Paragrafen abschaffen.
Bespitzelung ist schlecht, Dummheit und Schlamperei immerhin lustig.
CHIP zeigt, wo und wie die Spione versagt haben. Eine Liste der
Peinlichkeiten -- aber ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
In Schleswig-Holstein zieht das Innenminsterium vor Gericht. Ein Mann solle ihm endlich die Wanze wiedergeben, mit der er überwacht wurde - oder 2.500 Euro zu zahlen.
Münster. Ein Dutzend linkspolitischer Gruppen aus Münster lädt am heutigen Montag ab 19.30 Uhr in das internationale Zentrum "Die Brücke" ein, um über die aktuellen Ermittlungsverfahren nach Paragraf 129a/b Strafgesetzbuch und die "zunehmende Kriminalisierung kritischen Denkens und Handelns", wie es in der Pressemitteilung heißt, zu informieren. Andrej Holm, promovierter Soziologe aus Berlin, berichtet von seinen Erfahrungen als Beschuldigter.